Geschichte

  • Albrecht IV. der Weise erläßt das Primogeniturgesetz

    Im Jahr 1506 erließ Albrecht IV., Herzog von Bayern, das Primogeniturgesetz in München. Dieses Gesetz legte fest, dass künftig nur der erstgeborene männliche Nachkomme das Herzogtum erben sollte. Ziel war es, die Zersplitterung des Herrschaftsgebiets zu verhindern und die territoriale Einheit Bayerns zu sichern. Das Primogeniturgesetz stärkte die politische Stabilität und die Kontinuität der Herrschaft im Hause Wittelsbach.

  • Roma: Papst Julius II. errichtet Universität in Frankfurt/Oder
  • Frankfurt/Oder: Eröffnung der Universität durch Kurfürst Joachim
  • München wird alleinige Hauptstadt des Herzogtums Bayern
    München wird nach dem Landshuter Erbfolgekrieg, durch den „Kölner Spruch“ des Kaisers Maximilian, der die Teilung Bayerns in mehrere Teilherzogtümer beendete, alleinige Hauptstadt des Herzogtums Bayern.
  • Eine Münzreform wird beschlossen

    Prägung des ersten bayerischen Goldgulden


Kirchenstaat
Julius II. (1503-1513)