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Ludwig V. erlaubte die Rückkehr von Juden nach München und gewährte ihnen ein Privileg, das ihre früheren Rechte bestätigte und ihnen für zwei Jahre Steuerfreiheit zusicherte. Die jüdische Gemeinde stand fortan unter dem Schutz des wittelsbachischen Stadt- und Landesherrn. Diese Maßnahme diente nicht nur der wirtschaftlichen Belebung, sondern auch der fiskalischen Stabilisierung, da jüdische Geldgeschäfte und Abgaben für die herzoglichen Finanzen von Bedeutung waren. Trotz des gewährten Schutzes blieb die rechtliche und soziale Stellung der Juden fragil.