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Baumgartner-Polizei-Uebersicht von München - Kupferstich 39

Bild-Details
Titel
Baumgartner-Polizei-Uebersicht von München - Kupferstich 39
Datierung
Unbekannt
Bildart
Kupferstich
Quelle Buch
Regnet - München in guter alter Zeit
Verschlagwortung
Beschreibung

Erklärung der Kupferbeilage.

Die Beilage stellt die Häuser 111 und 112 auf dem Färbergraben vor.

A. Das Krapfenbräuhaus 112 bestand (a) ursprünglich aus zwei Häusern, wie es noch jetzt aus dem Dachstuhle deutlich ersichtlich wird. — Das erste dieser Häuser gehörte 1555 dem Lederer Hans Riettmart. — Von da kam es 1565 an den Bierbrau Wolf Urspringer — 1597 an Benedict Bauer detto — 1607 an die Witwe Ursula Kalbinn — 1610 an Caspar Brunnhuber, Bierbräu — 1612 an Wolf Haider detto — 1614 an Michael Hainzl detto — 1631 an Michael Mörschmüller detto — 1637 an den Beneficiaten Wolfgang Speer — 1656 an Magdalena Delebettinn — 1661 an Christian Weiß, Bierbräu — 1666 an Melchior Hueber detto — 1670 an den Weinschreiber Jakob Strebler und Bierbräu Georg Hallmaier — 1670 an den Bierbräu Wolf Reittenmaier — 1685 an den Bürger und Weißbierbrauer Franz Kraft (daher der Hausname) — darauf an den Bürger und Koch Johann Schrebel — 1714 an den Bierbräu Ignaz Feller — 1717 an Jakob Detl detto — 1723 an Franz Klopfer detto.

Das zweite dieser Häuser gehörte ursprünglich der ersten Krämerin des St. Peter, und kam 1614 an Joachim Eertring, Bürger und Kistler — 1637 an den hochfürstlichen Verwalter Wolf Lechner — 1637 an den Schäfer Hanns Kittinger — 1660 an Lorenz Seemüller detto — 1717 an Georg Joseph Baader, Bürger und Stadtobrer — endlich 1727 an obigen Bierbräu Franz Klopfer, unter welchem die beiden Häuser vereiniget wurden.

Von diesem kam das Haus 1727 an den churfürstl. Geheimrath Wolf Widmann — dann an den Bierbräu Michael Huetter — 1743 an Johann Fries detto — darauf an Joseph Kelleter detto — 1745 an Balthasar Sedelmaier detto — 1752 an Andreas Pfaff detto — 1796 an Joseph Pfafflinn, und von da 1799 an den gegenwärtigen Bierbräu Peter Kastl, dessen Name auch mit den Worten „renovirt 1801“ auf dem Aushängschilde steht.

b. Das Haus, welches außer dem Schneidermesister Ulrich noch von der Familie des Bauers bewohnt wird, hat zwei Höfe, ein laufendes Wasser, Stallung, Keller und Retiraden. Zu ebener Erde ist die Bräuerei, und die Gaststube. Das Haus hat 2 Zimmer mit 6 Betten, um Fremde darin aufzunehmen. — Es befinden sich auf der Fassade die gemalten Bilder des heil. Andreas, und der heil. Susanna. — Vor dem Hause ist auf dem Kupferstiche ein großes Märzenfaß vorgestellt, wie selbes mit Bier gefüllt wird, um es in den Märzenkeller zu führen.

c. Es ist hier die Herberge der Strumpfstricker-Gesellen. Gegenwärtig ist aber kein Geselle weder in Arbeit, noch fremd allhier. — Über dem Tische in der Wirthsstube hängt das Schild dieses Handwerkes, wie hier auf der Kupferbeilage zu sehen ist. Der Schild hat die Unterschrift:

Ein ehrbares Handwerk der Strumpfstricker 1780.

In Mitte des Schildes ist das Osterlamm vorgestellt, und um selbes herum 1 Strumpf, 1 gestrickter Schuh und Handschuh, dann die sogenannten Karteln zum Wollaufreißen. Diese Karteln sind die Pflanzen, die der zahmen Kardendistel (Dipsacus fullonum) wachsen, und meistens um Landshut und Abbach angebaut werden, und müssen 3 Jahre wachsen, bis sie zu diesem Geschäfte brauchbar sind. Daneben ist die Schere, die überflüssigen Haare an den Fabrikaten abzuschneiden. — Strumpfstrickermeister sind in München 7, und die Führer derselben sind Xaver Roller am Färbergraben Nro. 99, und Michael Hiller am Gannauer Nro. 161.

B. Das Haus des Stadtbuchdrucker Joseph Zängl bestand in älteren Zeiten ebenfalls aus zwei Häusern. — (a) Das erste gehörte 1544 an Balthasar Gakeger — 1559 an Conrad Seehofer — 1587 an Paul Braun, Bürger und Weißgerber. — Von diesem kaufte es 1588 Herzog Ferdinand, Pfalzgraf am Rhein und Herzog in Ober

und Niederbayern. Dieser schenkte es 1588 an dessen Secretär Hans Melager. — Von diesem kam es 1594 an den herzoglichen Kammerdiener Hanns Deubler, und Barbara Kochinn, nachmalige Wirthinn von Perlach — 1601 an Joh. Reischl, Bürger und Handelsmann — 1635 an Caspar Dar, Bürger und Weinschätzer — Das zweite Haus gehörte ursprünglich zur Frühmesse bey St. Peter, und kam 1648 an obigen Caspar Dar, Bürger und Weinschätzer. — Von diesem kamen beide Häuser zusammen an Franz Dar, Medicina Doctor — von da 1668 an Johann Härtel, Bürger und Hofbortenmacher — 1679 an Christoph Hoegg, Stadtrath und landschaftl. Steuerschreiber — 1680 an Friedrich Alois Hörl von Hartach auf Höring, Bürgermeister und Landschaftsverordneter — 1685 an Michel Stolz, Bürger und Gastgeb — 1720 an M. Clara Clerinn, bürgerl. Handelsfrau — 1720 an Mathias Kien, Bürger und Weinwirth — und 1749 an dessen Sohn — 1751 an Joseph Neumair, Bürger und Weinwirth (dieser war seiner Zeit ein berühmter Mann in Kunstgeschmack und anständiger Bedienung der Gäste, wovon in der Folge bey Beschreibung des Kiemgartens das Nähere erfolgen wird) — 1776 an Maria Clara Kieninn, dessen Stieftochter — 1802 an den Schutzbräu Joseph Schueller, und endlich in dem nämlichen Jahre noch an den gegenwärtigen Besitzer Joseph Zängl, Stadtbuchdrucker allhier.

 

b. Das Haus hat 1 Hof, 1 Gärtchen, ein laufendes Wasser, und einen Pumpbrunnen, Retiraden, Stallung und Keller.

 

c. In dem Hause wohnt der Hausinhaber Jos. Zängl, welcher mit den neuesten Lettern versehen ist, und Pressen besitzt, auch gegenwärtiges Polizeyblatt verlegt. — In der Kupferbeilage ist ein vollständiges Arbeitszimmer einer Druckerey vorgestellt. Der Setzer vor dem Setzkasten, das Manuscript auf dem Tenakel stehend, an der Seite das Schief um das Gesetz dort einweisen aufzustellen, bis eine Seite voll wird, — ein anderer Setzer, der im Ablegen begriffen ist (eine Beschäftigung, nach vollendetem Drucke die Lettern wieder in ihre Fächer zurückzulegen). Auf der kleinen Stellage an der Wand liegen abgesetzte Manuscripte, Korrekturen, und schwere Leuchter, wie sie die Setzer zu ihren Gebrauche nothwendig haben. — Zur Seite steht der Korrigirtisch mit einer runden, sich um ihre Axe bewegenden Scheibe, um die Formen darauf herzustellen, und beim Corrigiren bequem umsetzen zu können — dann ein Formenregal, in welchem die gesetzten Formen verwahrt werden.

 

Die Hälfte dieser Zeichnung stellt eine vollkommene Buchdruckerpresse vor. An der Presse sind die verschiedenen Werkzeuge angebracht, nämlich der Hammer, eine Punktur- und eine Beißzange, eine Scheere zum Rändchen ausschneiden, eine Punkturfeile, und ein Schließnagel. — Man sieht wie der auftragende Drucker mit den Ballen die Farbe auf die Formen aufträgt, und der andere nämlich der Pressmeister im Begriffe ist, das Rähmchen über den Deckel zuzuschlagen, sofort den Deckel, in welchem der weiße eingefärbte Bogen liegt, über die Form zu legen, worauf er der Pressmeister (der von Stund zu Stund mit dem Auftragenden abwechselt) die Kurbel dreht, wodurch der Karren, auf welchem die Form und der Deckel ruht, unter den Tiegel der Presse einfährt, und nun erst durch doppelten Zug an dem an der Spindel befestigten Schwengel der Bogen abgedruckt wird.

 

Oben sieht man die 5 Stützen, durch welche die Presse gegen den Plafond befestigt ist, und die Stange, welche herausragt, dient dazu, Nachts die Leuchter daran zu befestigen. Unten befindet sich die Auslegebank, wo das zum Drucken geneigte Papier vorräthig daliegt, und wo die gedruckten Bogen hingelegt werden; wornach man sie oben in den befestigten Querstäben zum Trocknen aufhängt. — Neben der Auslegebank liegt zwischen zwei Feuchtbrettern das geneßte Papier mit einem schweren Steine beschwert, damit die Feuchtigkeit durch die ganze Masse wohl durchschlägt. — Neben diesem beschwerten Papier steht eine kupferne Blase, welche zum Sieden desjenigen Firnisses bestimmt ist, aus welchem die Buchdrucker ihre Farbe bereiten. Damit nun diese Blase durch die sonst eingehängten Handhaben nicht geschwächt werde, indem die starke Hitze dieselbe sehr leicht unpraktikabel macht, so hat man einen eisernen Korb mit daran befestigten Handhaben erfunden, in welchem die Blase gesetzt, und oben durch Handhaben und Blasendeckel eine eiserne Stange durchgezogen wird. Nun hat aber 

… die Blase bey dieser Vorrichtung zur größeren Versickerung einen doppelten Deckel, einen, der in den Hals eingesetzt geht, und eine Schüssel formirt, in welche bey dem Gebrauche Asche gefüllt wird, und der andere Deckel, der die Blase schließt. Das Sieden des Firnisses geschieht wegen der großen Feuersgefährlichkeit jedesmal auf freyem Felde. — Zwey Drucker können nach Beschaffenheit der Arbeit täglich zwey- bis dreytaufend Bogen liefern, wenn diese nicht ins zu große Format gehen. — In der Mitte steht derjenige, der in der Druckerey zu befehlen hat, und den Druckern so eben einen Riß Papier überreicht.

d. In dieser Druckerey sind nebst dieser Polizeyübersicht käuflich zu haben: namentlich von der Regierung vorgeschriebene Pfarrmatrikeln, Visitationsbögen, Grund- und National-, dann die Sitten-Listen für das Militär, und andere dahin einschlagende Tabellen, so wie auch der Wegmeister von München — Hochzeits-Aufschreiben etc.

e. Weiters wohnt in diesem Hause ein Lebzeltbäcker, einige Verwandte der Heimischen Familie, und

f. der churfürstl. Rechnungscommissär Weigel, in dessen Wohnung eine sehr interessante, illuminirte, die Länge einer ganzen Wand einnehmende, vom Stadtgerichtsrathe Müller aus der Verlassenschaft des churfürstl. Salzrath Podels erkaufte Zeichnung zu sehen ist, welche hier unter Nro. XIV und XV als Ergänzungsbeilage mitgetheilt wird, und vorstellt den

„Prospekt eines completten churbaierischen Salz-Schiffzuges, mittels welchen das hallainische Kuchen- und Fuder-Salz durch das hallainische Salz-Expeditions-Amt St. Nikola vor Passau auf der Donau zu den churf. Salzlegstätten Vilshofen, Straubing und Stadtamhof, von da aus aber, nachdem das Hohenau in Regensburg bleibt, nach Ingolstadt und Donauwörth gegenhoben wird.“

Erklärung der Figuren.

1) Ist der Kuchelbub. Dieser geht gemeiniglich voraus; er muß jeden Orts den Mauthschein unterschreiben lassen, auch von den extra Ladungen Ausrichtungen thun, dem Koch alle benötigten Kleinigkeiten an Victualien herbeibringen, auch sonst beym Zug zum Hin- und Herfahren sich gebrauchen lassen.

2) Der Vorreiter. Dieser reitet voraus; er führet eine lange Stange, welche Stangschallen genannt wird, in der Hand, woran die Marke befindlich sind, wie viel Grund die nachkommenden Schiffszüge beladen im Wasser gehen, recognosciret mit selber das Wasser, und giebt bey einer sich äußernden Sandbank oder Steinkugel dem Steuermann Nachricht davon, damit er solche Orte vermeidet, und eine andere von ihm vorgefundene sichere Fahrt anfängt. Zu Land besichtigt er den Schiffweg, schafft, was irren kann, bey Seite, und commandirt im übrigen die Reitbuben nach den vorkommenden Umständen.

3) Sind 22 gemeine Reitbuben oder Treiber, deren 11 jeder mit 2, und 11 jeder mit 1 Pferd an dem Hauptseil (woran die Zwisl, und an die, die Stelsenstränge eingesponnen sind) nachgespannt ist; einer hiervon mit 2 Pferden reitet allezeit an dem Kloben.

4) Der dritte Reiter mit 1 Pferd ist des Vorreiters im Kloben sein Supernumerarius.

5) Der Afterreiter versieht die Dienst, wann der Vorreiter abwesend oder krank ist, ausserdem bleibt selber mit seinen Pferden eingespannt.

6) Die Zwisl ist ein dickes mit vielen Bundfäden wegen dem Hinstricken umwundenes Seil,

7) woran die Stelsen- oder Steppenstränge, an welche die Pferde gespannt, eingesponnen sind; es sind solche Stränge 39, so viel als nämlich Pferde; ihre Länge ist ungleich, und zwar, wie in der Figur ersichtlich ist.

8) Ist das Hauptschiff-Seil, welches gemeiniglich 30 Klafter lang, und 22 Schilling dick ist; selbes ist in dem Hohenaufschiff an dem Stiefel und vorne aus an der Zwisl angemacht.

9) Der Voraufreiter im Kloben. Dieser hat mit den übrigen, die nach ihm gehen, zu schaffen, und ist gemeiniglich ein solcher, der das Fuhrwerk gut verstehet.

10) Der Marktaller ist den ganzen Tag mit 2 Pferden eingespannt; zur Futterzeit aber schläget er aus, vertheilet den übrigen Knechten den Haber, 

sorget auf den Abend die Pferdestallungen, und wecket am andern Tage früh die Reitbuben auf, und stellet sie sodann wieder mit ihren Pferden an.

11) Der Klobenafterreiter hat 2 Pferde in dem Aufstrickseil angespannt, muß aber oft von da ausspannen, und mit einem Hangseil das Hohenaufschiff bey der Steuer gegen das Land halten, damit solches, wo eine Brücke oder Beschlag vorhanden, nicht gegenüber anschlagen könne.

12) Der Afteraufleger hat zu schaffen mit den

13) 6 gemeinen Auflegern, deren jeder einen dicken Terremel hat, mit welchem sie das Haupt- und andere Seile über Stöcke, Steine und Stauden aufheben, auch in anderweg alle geringen Dienste bey dem Zug machen müssen.

14) Der Kloben oder das Aufstrickseil ist bey 30 Klafter lang und 8 Schilling dick.

15) Der Vorfahrer hat auf den Kloben zu sehen, daß solcher nicht ausstreift, im übrigen aber wie

16) die 3 Seiltraz- Plettenführer, daß sich das Seil nicht an die Steine, Felsen und Wasser verschlage.

17) Der Seilnutzen ist ein kleines 4 Klafter lang und 5 Schuh weites Fahrzeug. Hierauf lieget die ganze Länge von dem bald lang, bald kurz zu machenden Hauptseil auf, welches solches auch über Wasser hinnimmt, und wann alsda die Pferde angespannt, wieder über Wasser herüber in das Hohenaufschiff geführt wird.

18) Die Reservefeile.

19) Das Hohenau- oder Hauptschiff. Dieses ist von dem Kränzl aus durch den Gehsthall bis zu der Steuer 24 Klafter lang, und in der Breite am weitesten Orte des Bodens 17 Schuh. Hierauf befindet sich bey mittlerem Wasser geladen an Kuffensalz 6 Pfund 5 Schilling, oder 1590 Stück Kuffen, jede zu 1 1/4 Zentner, in allem 1987 1/2 Zentner, ohne die 8 Blabern, 1 Pfund 2 Schilling, 18 Stück Decken, dann 1 Pf. 2 Schill., 12 Stück Einkrahsläden und Schiffrequisten, als Seil, Ruder, Strudeln, Heften, Nägeln, Hacken, und dem Personale, so daß ein derley Kapitalschiff über 2500 Zentner gegen dem Wasser traget.

20) Der Gesthaller. Dieser kommandirt den ganzen Zug, und hat einem jedem zu schaffen, was das Fuhrwerk anbetrifft. Er führt eine Stangschallen an der Hand, mit welcher er von Zeit zu Zeit die Tiefe des Wassers recognosciret.

21) Der Seilträger hat Rechenschaft von allen Seilen zu geben, stehet der nächste bey dem Gesthaller, und darf selben an alle Versehen anmahnen.

22) Der Brunnknecht hat mit dem kleinen Seilwerk umzugehen.

23) Der Wässerer muß während der Fahrt die Schiffe vom Wasser leeren, im übrigen die Seiltragplettenführer zur Arbeit anmahnen.

24) Der Müßgänger hat die Seile in Ordnung zu halten, und Reinlichkeit auf dem Schiffe zu besorgen, auch alle schaffende Arbeit zu verrichten.

25) Der Steurer hat mit dem Stingelruder das Schiff zu wenden, wie der Gesthaller anschafft.

26) Der Hilfruderer hat vorstehendem in der Arbeit zu helfen.

27) Das erste Anhangschiff ist 18 Klafter lang, und 14 Schuhe weit, trägt 3 Pf. 5 Schill. oder 870 Stück Kuffen pr. 1087 1/2 Zentner mit den Leinen, 7 Blabern 1 Pfund 1 Schilling, 18 Stück Decken, dann 1 Pf. 1 Schill., 6 Stück einfache Laden, so andere Requisiten, also ungefähr eine Ladung von 1400 Zentner.

28) Der Anhangsschiffs-Müßiggänger wie der am Hohenau.

29) Der Nebenbeyfahrer wie der Hohenaufsteurer.

30) Das Kuchelschiff ist 7 Klafter lang und 6 Schuh weit, darauf wird gekocht, und befindet sich nebst dem Schiffschreiber das Kuchelgeschirr, und einige Gewandfäßer nebst Brod und Fleisch darauf.

31) Der Schiffschreiber hat während der Fahrt die Rechnung zu besorgen, und bey seiner Retour dem Hauptsalzamte von allem Rechenschaft zu geben.

32) Der Koch hat nichts als die Küche zu besorgen.

33) Das Schwemmerschiff ist 20 Klafter lang, 15 Schuhe weit, hat zur Ladung 4 Pf. 6 Schill. Kuffen oder 1140 Stück pr. 1425 Zentner, ferner 1 Pf. 1 Schill., 18 Stück Decken, 1 Pf. 2 Schill., 12 St. Einkrahsläden, 7 Blabern, so anders, mithin bey 1800 Zentner.

34) Der Schwemmer-Gesthaller, gleich dem am Hohenau.

35) Der Schwemmer-Brunnknecht eben so.

36) Der Schwemmer-Knecht-Aufleger hat die Dienst, wie der Hohenau-Müßiggänger.

37) Der Schwemmer-Steurer gleicht dem Vorgehenden.

38) Die Schwemmer-Pletten ist 5 Klafter lang, 5 Schuh weit, und wird nur zum Hin- und Herfahren gebraucht, wie die Seiltrage-Pletten, worauf zugleich die Pferde über Wasser und in den Rückweg nach Haus geführt werden.

39) Das 2te Anhangschiff ist 17 Klafter lang und 12 Schuhe breit, hat zur Fassung 3 Schilling oder 90 St. Kuffen per 115 Zentner, 3 Pf. 2 Schill. Fuder oder 780 Stück jeden zu 120 Pf., beträgt 936 Zentner, dann 7 Blabern 1 Pf. 2 Schill., 6 Stück Decken, und 1 Pf. 2 Schill. Einkrahsläden, in allem also beläufig über 1100 Zentner.

40) Der Schwemmer-Müßiggänger hat nicht allein das Seilwerk zu besorgen, sondern auch den Haberlohn oder das Schiff, wovon er dem Marktaller Rechenschaft geben muß.

41) Der Krumpter oder von darum der verlorne Mann, weil er der letzte vom ganzen Zug ist.

42) Der Habertorb oder die Fuderrille ist 7 Klafter lang und 7 Schuhe weit. Hierauf befindet sich der Futterhaber und der Reitbuben Gewandsfäßer.

NB. Wenn nun die auf den 4 Hauptschiffungen ausgerechnete 6800 Zentner Ladung gerechnet, die 12 große und kleine Schiffungen selbst aber sammt der extra darauf befindlichen Bagage, Futterhaber, item die in der doppelten Schwere auf der Oberfläche des Wassers ausgespannte Seil und dergleichen auch zu 1200 Zentner, somit alles zusammen auf 8000 Zentner (welches noch gering berechnet ist) angeschlagen werden; so zeiget sich, daß an einem jeden Salzzuge nur 39 Pferde angespannt sind, wovon ein jedes insbesondere im Stande ist, gemäß dieser Cumulativ-Schwere allein 205 5/39 Zentner gegen das Wasser zu schleppen.

Beschreibung

der Qualität einer Salzkuften, dann eines Fuderstocks nach dem im Jahre 1767 errichteten Salzgewährlichkeits-Reskript.

Ein Kufen Salz wieget gemeiniglich ungemessener 125 bis 130 Pfund. In der Höhe trägt selbe aus 1 Schuh 9 1/3 Zoll im Durchschnitte, beym ersten Reif A hält selbe 1 Schuh 10 1/2 Zoll im Durchschnitte des Bauchreifes. B 2 Schuh des unteren Bruststreifes. C 1 Schuh 8 1/2 Zoll, dann im Durchschnitte des untersten Bodenreifes. D 1 Schuh 5 2/3 Zoll, ferner beym unteren Boden. E in Diametro 1 Schuh 5 1/2 Zoll, die Länge der Lauffen vom oberen Rand bis zum Bauche F beträgt 7 Zoll, die obere Spange G soll zwischen 4 1/2 und 5 Zoll, die untere aber zwischen 3 und 4 Zoll breit seyn; dann der obere und untere Boden H in der Dicke jeder 1/3, sohin beide 2/3 Zoll messen, und endlich der obere und untere Griff I jeder also 2 Zoll halten. Ferner müssen von den Böden und Beschlägplatten dann Spangen 4 St. aufeinander gelegt 1 1/2 Zoll in der Dicke ausmessen.

Ein Fuderstock hat in der Höhe oder Länge von dem engen Orte A auf das weite B an außen 3 Schuh 3 Zoll, der obere Hohreifen C im Durchschnitte 1 Schuh 6 3/4 Zoll. Vom Gupfreif D am untersten Orte 10 1/2 Zoll. Ein gewöhnlicher Fuderstock von gewöhnlicher Salz und sonst ohne außerordentliche Arbeit soll ungefähr oder näher von der Spanne zu halten 125 bis 160 Pf., nach der Ausfüllung aber 100 bis 120 Pf. Dieses Fuderholz ist eigentlich eine Ausgabe, mit welcher die auf die Legstätte kommenden Salzkuften nachgefüllet, wie dann gemeiniglich aus einem Stocke 6, 8 auch 9 Kufen abgemacht werden.