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Bekanntmachung!

Historische Ansicht: Bekanntmachung!

Original


Titel Bekanntmachung!
Ort München
Lat/Lng 0 - 0
Kategorie Plakat Revolution 1918/19
Suchbegriff Plakat

Bekanntmachung.

Zur Behebung der immer drückender werdenden Zahlungsmittelnot hat die Regierung des Volksstaates Bayern beschlossen:

  1. Es wird ein staatlich genehmigtes befristetes Notgeld ausgegeben, das für das gesamte bayerische Staatsgebiet den anderen gesetzlichen Zahlungsmitteln an die Seite treten wird. Mit der Ausgabe wird in allernächster Zeit begonnen werden. Der Beschluß der Regierung ist im Benehmen mit der Reichsbank ergangen.
  2. Es wird ferner verfügt, daß alle bis zum 1. April 1919 einschließlich fällig werdenden Zinsscheine (Kupons) sämtlicher bayerischer Staatsanleihen vom 15. November 1918 an bis zum jeweiligen Verfalltag des betreffenden Zinsscheins den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichstehen. Sie sind von allen staatlichen Kassen einschließlich jener der Eisenbahn und Post, ebenso aber auch im privaten und im geschäftlichen Verkehr anstandslos in Zahlung zu nehmen.

München, den 14. November 1918.

Die Regierung des Volksstaates Bayern

I. A.: Der Staatsminister der Finanzen: Jaffé.

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