Alte Bücher

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Münchener Stadtbuch

L. Alte Gebräuche und Sitten

17. Kleidung und Nahrung.

Wir haben bereits im Abschnitte I dieses Buches den verschwenderischen Lurus des vierzehnten Jahrhunderts und die vom Stadtrathe zu München dagegen erlassene Kleiderordnung vom Jahre 1405 erwähnt. Dessen ungeachtet aber riß immer wieder der übermäßige Luxus dergestalt ein, daß von Zeit zu Zeit wiederholte Kleiderordnungen erlassen werden mußten.

Die letzte dieser Kleiderordnungen ließ Kurfürst Maximilian Josef im Jahre 1749 ergehen, und schärfte deren genaue Befolgung durch Hofrathsbefehl vom 39. Dez. desselben Jahres mit dem Beisatze ein, daß den Lakeien und Handwerksburschen das Tragen der Degen bei Confiskation derselben und einer Strafe von zwei Reichsthalern verboten sei.

Von welchen komischen Folgen der Vollzug dieser Kleiderordnung am Neujahrstage 1750 zu München war, erzählt uns eine gleichzeitige Relation, welche wie folgend lautet:

„Diese Kleiderordnung ist von allhiesigem löbl. Stadtmagistrat München durch die vier Viertelschreiber von Haus zu Haus angesagt worden. Am heil. Neujahrstag in der Früh sind nachgehende Executiones geschehen.

„Zwischen 6 und 7 Uhr wurden verschiedenlichen Weibsbildern, und wie man sagt, bei 60 Personen ihre schönen bordirten Hauben von den Stadtamtleuten vom Kopfe weggerissen und abgenommen worden. Sodann bis 12 Uhr haben weiters und zwar meistens vor den Gotteshäusern

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