Umbenennung des Königplatzes

Datum13.01.1947SignaturDE-1992-STRA-40-65-16a 
AbsenderDirektorium AEmpfängerReferat 12
ArtBriefStatusNamensfindung
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Abschrift !

München, den 13. Januar 1947

Direktorium A
Zu Nr. 263/1/47

 

Betrifft:
Umbenennung des Königsplatzes

An das Referat 12.

Die Stellungnahme des Referates zur Frage der Umbenennung des Königsplatzes und den Bericht der Gutachterkommission für Straßenbenennung habe ich zur Kenntnis genommen. Ich teile die Stellungnahme der Gutachterkommission vollständig. Wir haben es in früheren Zeiten abgelehnt, bebaute Straßen umzubenennen. Die Regelung der Grundbucheintragungen, aller Angaben bei den Behörden und die Vorrichtungen bei allen Stellen der Wirtschaft lassen eine solche Änderung nicht zweckmässig erscheinen, sie ist mit großen Nachteilen für diese Einrichtungen verbunden. Es wäre an der Zeit zur alten Übung wieder zurückzukehren und Straßenbenennungen nur für neu errichtete Straßen und Plätze vorzunehmen. Eine Ausnahme könnte nur soweit für berechtigt erachtet werden, als noch Straßenbenennungen vorliegen, die der Ehrung von Personen des 3. Reiches dienen. Solche Notwendigkeiten dürften aber nur mehr in einigen Vorstädten gegeben sein.

Von einer Umbenennung des Königsplatzes soll abgesehen werden. Er ist zur Erinnerung an den für die bauliche Gestaltung Münchens so bedeutsamen König Ludwig so genannt. Seine Benennung ist so eingewurzelt, daß sie nicht nur einen Platznamen darstellt, sondern daß sie im Zusammenhang mit der architektonischen Gestaltung ein Begriff geworden ist und örtlich gesehen ein Zentralpunkt für das der Kunst und der Wissenschaft dienende Stadtviertel ist. Der Name wurde zudem vom Natlonalsoziallsmus abgeändert. Seine Wiedereinführung ist also eine Abkehr von der nationalsozialistischen Namensgebung. Der Gedanke, an dem Platz eine Gedächtnisstätte zu errichten, ist im Hinblick auf Stil und Charakter des Platzes unverständlich. Er soll das unangetastete und unantastbare städtebauliche Kernstück: der so überaus bedeutungsvollen Stadtschöpfung König Ludwig I. sein und bleiben. Ich ersuche, durch Verhandlung mit den Antragstellern deren Verständnis für diese meine Auffassung zu gewinnen und zu erreichen, daß von einer weiteren Verfolgung des Antrages abgesehen werden kann.

Die Benennung des Platzes der Straßenkreuzungen beim Schiller-Monument halte ich nach wie vor für sehr glücklich. Sicht die Größe des Platzes ist ausschlaggebend für die Zweckmässigkeit der Benennung und für den Ehrungscharakter, sondern die Verkehrslage des Platzes und seine Bedeutung im Stadtbild. Nach beiden Richtungen ist aber der Platz beim Schillerdenkmal außerordentlich wichtig. Durch das Schillerdenkmal erhält er tatsächlich eine Beziehung zu diesem Dichter der Freiheit, dem Kämpfer gegen die Tyrannei, der selbst ein Verfolgter war, der für seine Freiheitsideen inhaftiert war.

Direktorium A:

gez. Dr. Scharnagl
Oberbürgermeister.

 

Straßenverzeichnis

NrNrStraßeSBDatumErklärungVerlaufBemerkung
0Königsplatz6
272
0
1808
Erstnennung