Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Von der Deutschen Friedensgesellschaft-Internationale der Kriegsgegener e.V. wurde angeregt, die im 32. Stadtbezirk befindlichen Von-Trotha-Straße, Von-Erckert-Straße bzw. Platz, Von-Gravenreuth-Straße, Von-Hedebreck-Straße umzubenennen, da sie an Krieg und Kolonialismus erinnern.
Umbenennung wird durch das Stadtarchiv abgelehnt
Die Durchsicht der einschlägigen Literatur ergab keine Anhaltspunkte dafür, daß den genannten Offizieren Handlungen zur Last gelegt werden können, die als diskriminierend zu bezeichnen wären. Sie haben Angriffe befehligt und beim Kriegshandlungen mitgewirkt, wie das er Berufsstand mit sich brachte.
Es vertritt vielmehr die Ansicht, daß die Straßenbenennungen aus ihrer Zeit heraus verstanden werden müssen. Sie stellen, genauso wie die Werke der bildenden Kunst, ein Spiegelbild ihrer Zeit dar, das erhaltungswürdig ist.
Dr. Schattenhofer
Oberarchivdirektor
Sie erfüllten ihren Beruf aus dem Geschichtsbewußtsein ihrer Zeit und hatten den guten Glauben, die Eingeorenen befrieden und schützen zu müssen. Sie sahen den Kolnialgedanken als eine legitime Sache der eurpäischen Großmächte und waren bereit, alle Strapazen und Gefahren ihres Dienstes auf sich zu nehmen. Mehrfach wird erwähnt, daß sie es ablehnten, auf grausame Kampfmethoden der Eingeborenen mit Vergeltungsmaßnahmen zu antworten.
Es deutet nichts darauf hin, daß von Trotha und die drei Offiziere, die in den ehemaligen Kolonien den Tod fanden, inhuman gehandelt hätten.
Es besteht kein zwingernder Grund, die vier Straßennamen zu ändern. Es wird empfohlen, die Bezeichnungen als historische Nachweise und als Erinnerung an den gebürtigen Münchner Karl von Gavenreuth und seinen Kreis zu belassen.
gez. Dr. Alfons Ott
Bibliotheksdirektor
Eine Einsetzung einer Kommision zur Überprüfung der Straßennamen wird abgelehnt
Das Baureferat stellt zur Frage der Einrichtung einer Kommision fest, daß die Münchner Straßennamen bereits im Jahre 1845 und 1946 von einer Kommision sorgfältig überprüft worden sind. Unter Anlegung der damaligen sehr strengen Maßstäbe wurden nahezu 100 Straßennamen geändert und ist der Auffassung, daß für die Behandlung vom Umbenennungsfragen kein eigenes Gremium gebildet werden muss