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Beschreibung: 269. Hochbrückenstraße. Zweigt vom Thal an der Stelle des ehemaligen geschichtlich denkwürdigen Bäckerhäuschens nördlich ab, zieht an der Lederer-, Bräuhaus- und Herrnstraße vorüber und endet an der Hildegardstraße. Sie wird nach der früher in der Mitte des Thales befindlichen, etwas erhabenen Hochbrücke genannt, die aber ursprünglich »Horbrücke« hieß. Während nach einer Meinung diese Benennung von der zuerst am Rathausturme angebrachten Uhr (altdeutsch »hor«) stammt, leitet sie eine andere Ansicht vom althochdeutschen hor= schmutz ab, der früher wie später häufig in den dortigen Bach geworfen wurde. Die ehemalige Mühle (Hochbrück-Mühle) reicht schon bis in das 13. Jahrhundert hinauf, gehörte zu der vom Kaiser Ludwig gestifteten zweiten Messe *) und war nebst anderen Wasserwerken der Grund der Hereinleitung des Kanals in die Stadt, welcher früher ungeschlossen war. Er trug den Namen »Katzenbach«; südlich und nördlich der Brücke führten kleine Stege über das Wasser, welches aufwärts und abwärts mit Brettern eingedeckt war, womit man die Gehwege in die nächsten Gäßchen herstellte (s. Radelsteg). Von dem nahen Bäcker-Bruderhaus *) (Nr. 15), dessen Entstehen sich bekanntlich an die Schlacht bei Mühldorf knüpft (s. Ampfing- und Mühldorfstraße), entlehnte die Bäckermühle (Nr. 16) ihre Bezeichnung; beide verschwanden 1870. Zwei Jahre später wurde der Katzenbach tiefer gelegt, überwölbt, die Hochbrücke abgebrochen und die Straße geebnet. Endlich, bei der weiteren Bachüberwölbung beseitigte man 1873 noch die ,,Einschiitt«, früher auch am ,,Germ genannt, verschiedene Winkelgäßchen, die zwischen dem Thal und der Ledererstraße (s. dieselbe) lagen. Die eigentliche Einschütt nannte man früher ,,Ledererweg«. Sie besteht noch als kurze Verbindung zwischen der Lederer- und Bräuhausstraße. In der Hochbrückenstraße, die ihren Namen seit 1. Dezember 1873, resp. März 1874 trägt, sind aufgegangen: die ,,Einschütt« im weiteren Sinne, der »Leoniweiher«, dann kleine Teile der »Herren-« und der »Hildegardstraße«.
*) Vgl. Hofgartenstraße. **) S. Regnet, »Erklärung der Kupferbeilagen III, Blatt 5.«