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Beschreibung:
Führt den Namen von den Grafen v. Rheinstein und Tatttenbach, welchen der größte Theil des Lehel mit Grund und aller grundherrlichen Jurisdiction als Hofmark zuständig war, weßhalb es auch in Urkunden des 17. Jahrhunderts sehr oft „sogenanntes Graf Tattenbach'sches Lehel“ Heißt. Das Münchner Stadtarchiv verwahrt noch fünfundvierzig Zimmer-(Herbergs) Gerechtigkeitsbriefe, mittelst deren die Grafen Gottfried Wilhelm, Ferdinand Joseph und Maximilian Franz v. Rheinstein und Tattenbach in den Jahren 1681-1725 verschiedenen Personen Herbergen auf dem Lehel gegen jährlichen Grundzins, Laudeminum und Abfahrt verleihen. Das jetzige Gasthaus „zum Schlößl“ gehörte ehedem den Tattenbachs und war in den ersten Jahrzenten dieses Jahrhunderts Eigenthum des Armeegestütes, d. i. als Fohlenhof-Gebäude verwendet; auch einen Theil der heutigen Straße nannte man früher „am“ oder „zum Schlößl“ oder „Schlösselanger“.