Münchner Personenverzeichnis

Prof. Dr. jur. Audomar Scheuermann

Geboren 3.7.1908 [Nürnberg]
Gestorben 6.5.2000 [Nürnberg]
Wikipedia

Audomar Scheuermann war ein deutscher römisch-katholischer Priester, Kanonist und Professor für kanonisches Straf- und Prozessrecht.

Scheuermann trat 1926 in den Franziskanerorden ein und nahm den Ordensnamen Audomar an. Er studierte an der ordenseigenen Hochschule in München bis 1932 Philosophie und Katholische Theologie. Am 19. März 1932 wurde er in München zum Priester geweiht. Ab 1935 studierte er Kanonistik an der Ludwig-Maximilians-Universität, parallel dazu Rechtswissenschaften. 1938 erwarb er den Dr. theol. mit einer Arbeit über die Exemtion im Fachbereich Kirchenrecht.[2] Daraufhin arbeitete er bis 1942 als Lehrer für Kirchenrecht am Priesterseminar in Freising und wurde im gleichen Jahr Prosynodalrichter am erzbischöflichen Konsistorium und Metropolitangericht des Erzbistums München-Freising.

1953 erfolgte die Ernennung zum erzbischöflichen Vizeoffizial. Ab 1956 wirkte Scheuermann als Professor für kanonisches Prozess- und Strafrecht sowie für Eherecht an der LMU München. 1957 wurde Scheuermann in den Klerus der Erzdiözese inkardiniert. In den Jahren 1961 und 1962 war Scheuermann Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät und von 1963 bis 1987 Mitglied des Bayerischen Senats. Von September 1968 bis August 1969 war er Rektor der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Quelle: Wikipedia