Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Geboren | 28.9.1774 [Hillstett (Oberpfalz)] |
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Gestorben | 16.5.1848 [Hillstett (Oberpfalz)] |
Beruf | Politiker Justizminister Oberappellationsgerichtsrat Appellationsgerichtspräsident |
Sebastian Wenzel Freiherr von Schrenck-Notzing war ein bayerischer katholischer Oberappellationsgerichtsrat, Appellationsgerichtspräsident, Justizminister und Präsident der Bayerischen Kammer der Abgeordneten.
Sebastian Wenzel Freiherr von Schrenck-Notzing war ein bayerischer katholischer Oberappellationsgerichtsrat, Appellationsgerichtspräsident, Justizminister und Präsident der Bayerischen Kammer der Abgeordneten und der Kammer der Reichsräte.
Beruflich war er zunächst Oberappellationsgerichtsrat, dann Ministerialrat, anschließend Appellationsgerichtspräsident in Amberg und schließlich von 1832 bis 1846 bayerischer Justizminister. Im Jahr 1840 wurde er zum Reichsrat der Krone Bayerns ernannt und konnte deswegen nicht mehr zur zweiten Kammer kandidieren.
Nach 1806 erwarb Sebastian Wenzel Freiherr von Schrenck-Notzing, der auch das benachbarte Hillstett besaß, das Gut Thann. Er ließ dasselbe durch Verwalter bewirtschaften.
Von Schrenck gehörte der Kammer der Abgeordneten in den Legislaturperioden 1819, 1822, 1825, 1827/28, 1831, 1834 und 1837 an und stand ihr von 1819 bis 1837 ununterbrochen als Präsident vor.
Schrenck war mit acht Mandaten Spitzenreiter bei den Wahlergebnissen in der Klasse I (= Adelige Grundbesitzer mit gutsherrlicher Gerichtsbarkeit), die er in fünf Abstimmungen zwischen 1818 und 1839 in drei Regierungsbezirken erzielte. Er wurde bei der Abstimmung 1818 im Isar- und im Unterdonaukreis sowie 1824 nur im Unterdonaukreis als Deputierter und zusätzlich im Regenkreis als erster Ersatzmann gewählt. Für diese beiden Wahlperioden vertrat er in der Ständeversammlung den Unterdonaukreis. In den Jahren 1830 und 1835 konnte er das Abgeordnetenmandat im Unterdonau- und Regenkreis erringen. 1839 gelang ihm dies nur noch in der Oberpfalz. Mit deutlichen Abstand zu den Zweitplatzierten errang er hier jeweils das Mandat in den Jahren 1830, 1836 und 1839.[3] Nach seiner Ernennung zum Reichsrat auf Lebenszeit im Jahr 1840 übernahm er auch in dieser Kammer das Amt des Präsidenten. Die Präsidentschaft musste er allerdings bereits nach einer Sitzungsperiode wieder abgeben.
Quelle: Wikipedia