Münchner Personenverzeichnis

Georg Friedrich Freiherr von Zentner

Geboren 27.8.1752 [Straßenheim (Mannheim)]
Gestorben 20.10.1835 [Straßenheim (Mannheim)]
Ehrenbürger seit 1820
Beruf Königlicher Reichsrat  Staatsminister  
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Zentner
Georg Friedrich Freiherr von Zentner
Bildrechte: Unknown, Georg Friedrich von Zentner, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Georg Friedrich Freiherr von Zentner (* 27. August 1752 in Straßenheim (heute zu Mannheim); † 20. Oktober 1835 in München) war ein deutscher Rechtsgelehrter und bayerischer Staatsmann. Zunächst Professor für Staatsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, trat er 1799 in die bayerische Ministerialbürokratie ein. Im Königreich Bayern war er ab 1810 geschäftsführender Generaldirektor im Innenministerium und von 1823 bis 1831 Staatsminister der Justiz, 1827/28 zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung des bayerischen Gemeindeedikts und der bayerischen Verfassung von 1818 beteiligt.

Nach dem Tod Karl Theodors 1799 als Wirklicher Geheimer Rat im Ministerialdepartement der geistlichen Gegenstände in das Ministerium nach München berufen, wurde er 1807 Staatsrat im Innenministerium unter Maximilian von Montgelas. Er tat ab 1808 als Sektionsvorstand für Erziehung und Unterricht im Innenministerium viel für die Verbesserung des Erziehungs- und Unterrichtswesens sowie für Beförderung der Volkskultur. 1819 in den Freiherrenstand versetzt, wurde er im selben Jahr Generaldirektor des Innenministeriums, das er faktisch bereits seit 1810 führte, und amtierte dann von 1823 bis 1831 als bayerischer Justizminister. Von 1827 bis 1828 war er zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des königlichen Hauses und des Äußeren. Die bayerische Verfassung mit dem Religionsedikt von 1818 ist fast ganz sein Werk.

Quelle: Wikipedia

Straßenbenennung

Zentnerstraße 
3. Maxvorstadt (Am alten nördlichen Friedhof) Straße nicht mehr vorhanden