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Karl August Freiherr von Hardenberg

Königl. Preuß. Wirklicher Geh. Staats-Kriegs-Cabinets u. dirigierender Minister über die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth u. Chef der Bank in Franke

Titel Karl August Freiherr von Hardenberg
Untertitel Königl. Preuß. Wirklicher Geh. Staats-Kriegs-Cabinets u. dirigierender Minister über die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth u. Chef der Bank in Franke
Autor:in Haller Elfi M.
Verlag Bayerische Vereinsbank
Buchart Broschiert
Erscheinung 1987
Seiten 88
ISBN/B3Kat B002D5559Q
Serie Bavaria Antiqua
Personen Hardenberg Karl August Freiherr von 

VORWORT

Karl August Fürst von Hardenberg, eine der großen prägenden Gestalten in der preußischen Geschichte, hat - so seltsam es anmuten mag -auch Anspruch auf einen Platz in der bayerischen Geschichte. Es war zwar nur eine kurze Zeit, von 1791 bis 1804, in der er, ausgestattet mit den Vollmachten eines Vizekönigs, die alten hohenzollerschen Fürstentümer Ansbach-Bayreuth regierte, aber in diesen vierzehn Jahren gelang es ihm, das liebenswert verzopfte, altertümliche Franken zu einem modernen Staat auszubauen, der dem mächtigen bayerischen Minister Maximilian von Montgelas zum Vorbild beim Aufbau des neuen bayerischen Königreichs diente. Vergleicht man die beiden glänzenden, von der Aufklärung geprägten Staatsmänner miteinander, lassen sich viele Gemeinsamkeiten entdecken: sowohl ihre aristokratische Herkunft, ihre beeindruckend vielseitige Bildung und ihren Intellekt als auch ihr mit eleganter Arroganz gepaartes diplomatisches Talent, das sie im politischen Kräftespiel hervorragend zu nutzen verstanden. Gefürchtet von ihren Gegnern, bewundert und verehrt von ihren Anhängern, zählen sie zu den großen Persönlichkeiten, die das Schicksal Deutschlands zu Beginn des 19. Jahrhunderts entscheidend beeinflußten. Der preußische und der bayerische Minister verstanden einander hervorragend. Ihr gutes Verhältnis konnte nicht einmal die napoleonische Politik trüben, in deren Folge Preußen die »Wiege seiner Dynastie« - Ansbach (18057 1806) und Bayreuth (1810) - an Bayern abtreten mußte.