München-Lexikon

Stadtsiegel

Zum 700. Jubilüum des stüdtischen Dienstsiegels Seit dem Jahr 1304 benutzt die Münchner Stadtverwaltung für ihre normalen Beurkundungen und Beglaubigungen ein Dienstsiegel, das die heraldischen "Grundbestandteile" der Münchner Entwicklungsgeschichte in vereinfachter und graphisch besonders überzeugender Weise zur Darstellung bringt. Es handelt sich um ein Siegelbild mit der umlaufenden Beschriftung "Sigillum testimonii civitatis Monacensis" - Beglaubigungssiegel der Stadt München. Der für den Stadtnamen München "redende", nach rechts blickende Mönch (mhd. "munich") ist in einen Dreiecksschild gesetzt, den er durch Gestik und Kleidung in idealer Weise ausfüllt. Der Mönch hat seine rechte Hand zum Segensgestus erhoben, in der linken Hand hült er das Evangelienbuch. Durch alle nachfolgenden Veründerungen hindurch hat sich diese Form des "Kleinen Stadtsiegels" am dauerhaftesten erhalten. Es wurde nach der 1818 erfolgten Wiederbegründung der kommunalen Selbstündigkeit Münchens im Jahr 1835 wieder zur Grundlage des für den laufenden Dienstbetrieb verwendeten Stadtsiegels gemacht. Nach der vorübergehenden Außerkraftsetzung durch die Nationalsozialisten 1936-1945 wurde es von dem Graphiker Eduard Ege stilistisch modernisiert und 1957 in der gegenwürtig gebrauchten Form vom Stadtrat gebilligt. Entwurf: Eduard Ege Neben dem im Dienstgebrauch üblichen "Kleinen Stadtsiegel" führt die Landeshauptstadt auch das so genannte "Große Stadtsiegel", das allerdings nur bei feierlichen Anlüssen und auf Einladungskarten der Stadtspitze Verwendung findet. Dieses zeigt den Stadtmönch in einem geöffneten, von zwei Türmen flankierten Stadttor, über dem mittig ein steigender L�we erscheint. Die hier angewandte heraldische Kombination ist auf Siegelabbildungen von 1313/1323 zurückzuf�hren, hinter denen wiederum das "Ursiegel" Münchens aus dem Jahr 1239 aufscheint. Schon damals erschien in einem geöffneten Stadttor der für den Stadtnamen "redende" Mönchskopf (mit übergezogener Kapuze). Allerdings zeigte sich 1239 über dem Stadttor noch ein auffliegender Adler, der auf die Situation des von Freising verwalteten Reichskirchengutes München hinwies. Das Haus Wittelsbach, das seit der Mitte des 13. Jahrhunderts die Stadt München unter seine völlige Kontrolle gebracht und entscheidend erweitert hatte, ersetzte den Adler seit 1313 durch sein eigenes Wappenbild, den Löwen. Auch das "Große Stadtsiegel" wurde 1835 im Stil des frühen 14. Jahrhunderts erneuert und hült sich bis auf den heutigen Tag - die Unterbrechung durch die Nationalsozialisten abgerechnet - in einer ebenfalls von Eduard Ege modernisierten Form. Das seit 1304 gebrüuchliche schlichte Dienstsiegel mit dem Stadtmönch im Dreiecksschild bekam eine beachtliche Popularitüt. Es wurde auch zur Vorlage des "Münchner Kindls", das nichts anderes ist, als ein von seiner heraldischen Rahmung freigestelltes Mönchsbild, das seit der Barockzeit dem Andachtsbild des Jesukindes angenühert war. Das Stadtwappen der Landeshauptstadt München Die Landeshauptstadt München führt das kleine und das große Stadtwappen. Beschreibung Das kleine Stadtwappen zeigt auf silbernem Schild-Grund den Mönch mit schwarzer, goldumr�ndeter Kutte, Eidbuch und Schuhe rot, Gesicht und H�nde fleischfarben. gro�es Stadtwappen Das gro�e Stadtwappen zeigt auf silbernem Grund ziegelfarbenes geöffnetes Stadtmauertor. Die D�cher der Tortürme gold-schwarz geb�ndert. Zwischen den Turmdüchern gelber, rot bewehrter, nach rechts gerichteter, wachsender gekr�nter Löwe. Im Tor stehend M�nch mit schwarzer, goldger�nderter Kutte, fleischfarbenem Gesicht, braunem Haar, roten Schnabelschuhen, in der linken Hand rotes Eidbuch haltend, rechte Hand mit ausgestreckten drei Schwurfingern. Genehmigung Das Stadtwappen darf nach der vom Stadtrat am 27.11.2002 beschlossenen und am 01.01.2003 in Kraft getretenen Satzung nur von der Stadt und ihren Reprüsentanten geführt werden. Jede Verwendung des kleinen Stadtwappens (auch in elektronischer Form) durch andere Personen oder Organisationen bedarf der Genehmigung. Das große Stadtwappen wird nicht freigegeben. Für kommerzielle und werbliche Nutzungen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn es im Interesse der Stadt liegt und der Eindruck einer amtlichen Beteiligung nicht entstehen kann. Sie soll nur solchen Personen oder Organisationen gewührt werden, die ihren Sitz in München haben oder in besonderer Beziehung zu München stehen und die Gewühr dafür bieten, dass das Ansehen der Stadt durch die Verwendung nicht gef�hrdet oder besch�digt wird. Für parteipolitische Zwecke wird eine Genehmigung ausnahmslos nicht erteilt. Die Genehmigung kann von einem angemessenen Entgelt abh�ngig gemacht, insbesondere befristet oder widerruflich erteilt und mit Auflagen versehen werden. Die Genehmigungserteilung setzt eine heraldisch und k�nstlerisch einwandfreie Gestaltung des kleinen Stadtwappens voraus.

I.M. Mayer Kgl. Hofsattler und Kutschenfabrikant


Haus Falkeneck