Geschichte


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  • Rudolfinische Handfeste wird erlassen

    Das Recht, den Rat, die Richter und die Beamten frei zu wählen, Steuern und Verwaltung selbst zu bestimmen, alle Verbrechen, mit Ausnahme der Todesstrafe bedrohten, selbst zu ahnden.


Deutschland
Karl V.
(Kaiser
1530-1556)
Kirchenstaat
Paul III. (1534-1549)