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Der Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 in Frankfurt am Main war ein bedeutender NS-Prozess, bei dem 22 ehemalige Angehörige des Lagerpersonals von Auschwitz-Birkenau wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord und Beihilfe zum Mord angeklagt wurden. Die Zeugenaussagen von Überlebenden offenbarten die Grausamkeiten des Holocaust. Die Urteile reichten von Freisprüchen bis zu lebenslangen Haftstrafen. Der Prozess trug wesentlich zur Entwicklung der Erinnerungskultur in Deutschland bei und förderte die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen.