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Name | Ehard Hans |
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Regierungsereich | |
Titel | Ministerpräsident |
Hans Ehard (*10. November 1887 in Bamberg; †18. Oktober 1980 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker der CSU, der das politische Nachkriegsbayern maßgeblich prägte. Er amtierte zweimal als Ministerpräsident Bayerns (1946–1954 und 1960–1962) und ist bis heute der einzige bayerische Ministerpräsident, der zwei voneinander getrennte Amtszeiten innehatte.
Ehard studierte Rechtswissenschaft und begann seine politische Karriere als Staatsanwalt und Ministerialbeamter. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er 1945 Mitbegründer der Christlich-Sozialen Union (CSU). Als Ministerpräsident setzte er sich entschieden für den Wiederaufbau Bayerns ein und verteidigte die Eigenständigkeit Bayerns innerhalb der neuen Bundesrepublik Deutschland. Er gilt als einer der Väter des Grundgesetzes und vertrat Bayern aktiv im Parlamentarischen Rat 1948/49.
Ehard war überzeugter Föderalist und bemühte sich stets um eine klare Abgrenzung der Landeskompetenzen gegenüber dem Bund. Während seiner Amtszeiten gelang es ihm, politische Stabilität zu schaffen, den wirtschaftlichen Wiederaufstieg Bayerns zu fördern und demokratische Strukturen zu festigen. Auch die Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft gehörten zu seinen politischen Schwerpunkten.
Nach seinem Rücktritt blieb Ehard weiterhin politisch aktiv und wurde später Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Er starb 1980 in München und wird als eine der bedeutendsten politischen Persönlichkeiten Bayerns im 20. Jahrhundert angesehen.