1487 – München: Herzog Albrecht IV. erläßt das Reinheitsgebot für Bier
Herzog Albrecht IV. erläßt in der Brauordnung ein weitergehendes Reinheitsgebot für Bier, das als Zutaten nur Gerste, Hopfen und Wasser erlaubte.
Albrecht IV. Herzog von Bayern
Herzog Albrecht IV. erläßt in der Brauordnung ein weitergehendes Reinheitsgebot für Bier, das als Zutaten nur Gerste, Hopfen und Wasser erlaubte.
Albrecht IV. Herzog von Bayern