Geschichte

1487 - München: Herzog Albrecht IV. erläßt das Reinheitsgebot für Bier

Herzog Albrecht IV. erläßt in der Brauordnung ein weitergehendes Reinheitsgebot für Bier, das als Zutaten nur Gerste, Hopfen und Wasser erlaubte.


Deutschland München

Albrecht IV. Herzog von Bayern

Reinheitsgebot




I.M. Hofsattler und Hofwagenfabrikant