Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Mit dem Reichskulturkammergesetz wurde die „Reichskulturkammer“ gegründet, um Kunst und Kultur gleichzuschalten. Voraussetzung für die Mitgliedschaft war der Ariennachweis. Jüdische Künstler und Kulturschaffende wurden ausgeschlossen und erhielten faktisch ein Berufs- und Auftrittsverbot in Literatur, Theater, Musik, Presse und bildender Kunst.