Geschichte

26.5.1933 - Verbot der KPD

Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) faktisch verboten. Viele Funktionäre wurden verhaftet, Parteibüros geschlossen und ihre Presse unterdrückt. Am 26. Mai 1933 erfolgte die reichsweite Auflösung. Das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ vom 14. Juli 1933 erklärte die KPD endgültig für illegal.


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