Geschichte

1849 - Neues Dreiklassenwahlrecht in Preussen

Das 1849 in Preußen eingeführte Dreiklassenwahlrecht teilte Wähler nach Steuerzahlungen in drei Klassen. Die erste Klasse umfasste Großgrundbesitzer und Adelige, die zweite Kaufleute und die dritte alle übrigen Wähler. Die Stimme der ersten Klasse wog 17,5-mal schwerer als die der dritten. Das undemokratische System blieb bis 1918 in Kraft​​​.





I.M. Hofsattler und Hofwagenfabrikant