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Im Jahr 1820 wurde Professor Ernst Moritz Arndt von seiner Position an der Universität Bonn suspendiert. Grund dafür waren seine liberalen Ansichten und Forderungen nach Reformen, die das preußische Establishment beunruhigten. Nach der Durchsuchung seiner Papiere und einer Untersuchung durch die Zentraluntersuchungskommission in Mainz durfte er zwar seine Professorenstelle behalten, jedoch ohne Lehrverpflichtungen ausüben zu dürfen. Erst 1840 wurde Arndt wieder vollständig in sein Amt eingesetzT.