Geschichte

31.10.1941 - Zwangsarbeit für Juden

Juden waren verpflichtet, jede vom Arbeitsamt zugewiesene Tätigkeit anzunehmen. Gleichzeitig konnten jüdische Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren nun zu allen Tages- und Nachtzeiten eingesetzt werden. Diese Regelung verschärfte die Bedingungen der Zwangsarbeit, entzog jüdischen Familien jede freie Entscheidung und machte selbst Minderjährige zu vollständig ausbeutbareån Arbeitskräften des NS-Staates.


Zwangsarbeit