Eine nationalsozialistische Verordnung untersagte jüdischen Künstlerinnen und Künstlern das Führen eines Künstlernamens. Bestehende Eintragungen wurden gelöscht. Die Verordnung wurde vom Reichsministerium des Innern und dem Propagandaministerium erlassen und im Reichsgesetzblatt veröffentlicht.
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