Geschichte

22.7.1935 - Ausschluss jüdischer Studenten von Examina beim Jurastudium

Jüdische Studierende werden vom ersten juristischen Staatsexamen ausgeschlossen. Bei der Anmeldung müssen Bewerber ihre „arische Abstammung“ sowie die ihrer Ehefrau nachweisen. Damit wird jüdischen Studierenden der Zugang zum juristischen Berufsweg systematisch verwehrt.


Examina, Hovhschule