25.11.1941 – Aberkennung Staatsbürgerschaft und Enteignung der Juden
Mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden bei Verlegung ihres Aufenthalts ins Ausland – meist durch Deportation – automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr gesamtes Vermögen fällt dem Reich zu. Es soll ausdrücklich der „Lösung der Judenfrage“ dienen. Die Verordnung legalisiert rückwirkend massenhafte Enteignung und entrechtet die Betroffenen vollständig.