25.11.1941 – Aberkennung Staatsbürgerschaft und Enteignung der Juden
Mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz verlieren Jüdinnen und Juden bei Verlegung ihres Aufenthalts ins Ausland – meist durch Deportation – automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr gesamtes Vermögen fällt dem Reich zu. Es soll ausdrücklich der „Lösung der Judenfrage“ dienen. Die Verordnung legalisiert rückwirkend massenhafte Enteignung und entrechtet die Betroffenen vollständig.
Staatsbürgerschaft, Enteignung