Geschichte

23.10.1941 - Verbot freundschaftlicher Beziehungen – Kontakt zu Juden unter Strafe gestellt

Deutschblütigen Personen wird jede öffentliche freundschaftliche Beziehung zu Jüdinnen und Juden verboten. Wer sich dennoch solidarisch zeigt, kann in Schutzhaft genommen oder bis zu drei Monate in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Der jüdische Teil wird in jedem Fall inhaftiert. Die Maßnahme soll jede Form der Nähe unterbinden und soziale Isolierung vollständig durchsetzen.


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