Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Deutschblütigen Personen wird jede öffentliche freundschaftliche Beziehung zu Jüdinnen und Juden verboten. Wer sich dennoch solidarisch zeigt, kann in Schutzhaft genommen oder bis zu drei Monate in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Der jüdische Teil wird in jedem Fall inhaftiert. Die Maßnahme soll jede Form der Nähe unterbinden und soziale Isolierung vollständig durchsetzen.