13.11.1941 – Beschlagnahmung von Schreibmaschinen, Fahrrädern, Fotoapparaten und Ferngläsern
Jüdinnen und Juden müssen sämtliche Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate, Ferngläser und Vervielfältigungsgeräte abgeben. Alltagsgegenstände werden als potenziell „gefährlich“ oder „nachrichtendienstlich relevant“ deklariert und systematisch beschlagnahmt.