2.8.1941 – Öffentliche Büchereien für Juden gesperrt
Jüdinnen und Juden wird die Benutzung öffentlicher Leihbüchereien untersagt. Sie dürfen keine Bücher mehr aus allgemeinen Bibliotheken ausleihen. Die Maßnahme zielt auf kulturelle Ausgrenzung und die Unterbindung geistiger Teilhabe.