Geschichte

5.1.1937 - Verschärfung des Reichsbürgergesetzes

Die Verschärfung des Reichsbürgergesetzes legte fest, dass nur Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“ als Reichsbürger gelten durften. Jüdinnen und Juden sowie andere als „rassisch minderwertig“ Eingestufte verloren damit endgültig ihre staatsbürgerlichen Rechte. Sie galten fortan nur noch als „Staatsangehörige“ ohne politische Mitwirkungsrechte und wurden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.


Reichsbürgergesetz





Geschichte
Kunstgeschichte
München


Stunde Null

Toleranz