Geschichte

14.7.1933 - Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ermöglichte die Zwangssterilisation von Menschen mit angeblich erblich bedingten Krankheiten wie Schizophrenie, Epilepsie oder geistiger Behinderung. Es beruhte auf der Ideologie der „Rassenhygiene“ und diente dem Ziel, als „minderwertig“ eingestufte Personen an der Fortpflanzung zu hindern. Auch Jüdinnen und Juden waren davon betroffen.


Zwangssterilisation, Rassenhygiene