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Bei den Nürnberger Prozessen, die vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 stattfanden, wurden zwölf führende NS-Funktionäre wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Diese Verurteilungen betrafen prominente Persönlichkeiten des NS-Regimes, darunter Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop und Wilhelm Keitel. Die Urteile stellten einen bedeutenden Meilenstein im internationalen Strafrecht dar, indem sie die Verantwortung für massive Menschenrechtsverletzungen auf höchster Regierungsebene feststellten und die Grundlage für zukünftige Kriegsverbrecherprozesse schufen.