Münchner Friedhofsportal

geboren 21.09.1792 (Rauris)
gestorben 13.06.1876 (München)
Berufsgruppe Wissenschaftler (Wissenschaftler)
Beruf Rechtswissenschaftler Jurist
Personenverzeichnis Bayer Hieronymus von 
Friedhof Alter Südlicher Friedhof
Lage 38-3-34
Wikipedia Hieronymus_von_Bayer
Hieronymus von Bayer wurde 84 Jahre alt.

Hieronymus Johann Paul Bayer, ab 1824 von Bayer, war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität Landshut, die später nach München umzog.

Hieronymus Bayer war Sohn eines fürstbischöflichen salzburgischen Landrichters. Nach dem Besuch der Studienanstalt des Benediktinerstifts St. Peter in Salzburg und der Reifeprüfung am Gymnasium in Salzburg studierte er ab 1810 Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Landshut und wurde dort 1812 zum Doktor der Philosophie promoviert. In der Folge entschied er sich für eine Vertiefung des Rechtsstudiums und erlangte nach zweijähriger Praxis am Landshuter Landgericht (4. September 1815) auch den juristischen Doktor. Nach einer praktischen Tätigkeit in einer Münchener Anwaltskanzlei erhielt er 1817 durch die Vermittlung von Nikolaus Thaddäus von Gönner ein Staatsstipendium und vertiefte u. a. bei Anton Bauer seine theoretischen Studien an der Universität Göttingen. Am 27. Oktober 1818 wurde er als Privatdozent in die juristische Fakultät der Landshuter Hochschule aufgenommen und schon am 8. April 1819 unter gleichzeitiger Aufnahme in das Spruchkollegium zum außerordentlichen und am 21. Februar 1822 zum ordentlichen Professor des „gemeinen und bayerischen Civilprozesses“ ernannt. 1826 wurde die Hochschule nach München verlegt. In der Folge wurde Bayer fünfmal Rektor der Universität München (1831/32, 1836/37, 1849/50, 1850/51, 1851/52). Ab 1839 war er als Vertreter der Universität München Mitglied der Kammer der Abgeordneten der zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung. Er hielt noch bis 1867 Vorlesungen und verstarb 1876, fünf Jahre nach seiner Frau Franziska geb. Eisenrieth.

Als Hauptwerk Bayers werden die 1828 in Druck erschienenen „Vorträge über den gemeinen ordentlichen Civilprozeß“ angesehen.[3] Hier werden Begriff, Umfang und Quellen des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Grundsätze und Regeln, nach welchen sich das Verfahren zu richten hat, Rechtsverfolgung, Schriftwechsel, Beweisverfahren, Rechtsmittel und deren Durchführung erörtert. Das Buch genoss eine große Popularität und erschien 1869 bereits in der 10. immer wieder überarbeiteten Auflage. Der Schwerpunkt der Wirksamkeit Bayers lag aber in seiner akademischen Tätigkeit. Über ein halbes Jahrhundert unterrichtete er Tausende von Rechtsstudenten.

In seiner Arbeiten für den Landtag war er u. a. 1840 für den Bericht über den Gesetzentwurf zum „Schutz des Eigentums an Werken der Litteratur und Kunst“ verantwortlich. Er wurde 1842 zum zweiten Präsidenten ernannt. Am 18. Februar 1843 beantragte er im Landtag die Vorlage eines allgemeinen Zivilgesetzbuches für das Königreich Bayern, „da sich für ein allgemein deutsches Gesetzbuch noch keine günstige Aussicht biete“. 1844 wurde er in die Kommission zur „Vorlegung einer allgemeinen Zivilgesetzgebung“ berufen. 1853 wurde er zum lebenslangen Reichsrat und damit Mitglied der ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt. Hieronymus Bayer starb 1876 im Alter von 83 Jahren in München.

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Literatur

Bayer Hieronymus von
Hieronymus von Bayer
Bildrechte: Franz Hanfstaengl (1804-1877), Hieronymus von Bayer (3), als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

I.M. Hofsattler und Hofwagenfabrikant