Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Titel | Bekanntmachung |
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Zeit | 18.4.1919 |
Ort | München |
Lat/Lng | 0 - 0 |
Kategorie | Plakat Revolution 1918/19 |
Suchbegriff | Plakat |
Personen | Eisner Kurt  |
Bekanntmachung
Beschlagnahmen dürfen nur von Personen vorgenommen werden, welche im Besitz einer Vollmacht sind. Diese Legitimationen dürfen einzig und allein von der zuständigen Kommission (Wirtschafts-, Verkehrs-, Finanzkommission u. s. w.) ausgestellt werden, müssen mit dem Bild des Inhabers versehen und vom Vollzugsrat gegengezeichnet sein.
Die Polizeibehörden sind für Beschlagnahmen nicht zuständig
Jede Beschlagnahme ohne gültige Vollmacht wird als Plünderung betrachtet. Alle Arbeiter und Soldaten werden aufgefordert, an der Festnahme solcher Personen mitzuwirken.
Desgleichen sind alle diejenigen festzunehmen, die beschlagnahmtes Gut für eigennützige Zwecke verwenden. Das Revolutions-Tribunal wird mit solchen Revolutionsschmarotzern, welche sich gegen das Gesamtinteresse des Proletariats in gewissenloser Weise vergehen, rücksichtslos nach Gebühr verfahren.
Alle Arbeiter und Soldaten werden aufgefordert, zweckdienliche Mitteilungen zur Beschlagnahme zurückgehaltener Werte den Kommissionen des Aktionsausschusses zukommen zu lassen.
München, den 18. April 1919
Der Vollzugsrat der Betriebs- u. Soldatenräte Münchens.
Druck: Münchener Buchgewerbehaus M. Müller & Sohn
S. 1000