Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Titel | Bekanntmachung über die vorläufige Regelung des Sicherheitsdienstes |
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Zeit | 25.4.1919 |
Ort | München |
Lat/Lng | 0 - 0 |
Kategorie | Plakat Revolution 1918/19 |
Suchbegriff | Plakat |
Bekanntmachung
über
vorläufige Regelung des Sicherheitsdienstes
Um die Sicherheit innerhalb der Stadt zu gewährleisten und dem unverantwortlichen Treiben ehrloser Elemente Einhalt zu gebieten, wird folgendes angeordnet:
§ 1. Alle bis jetzt ausgestellten Straßenpassierscheine sind ab 28. April 1919 ungültig. Neue Passierscheine werden in dringenden Fällen von der Stadtkommandantur ausgestellt und müssen Dienststempel und Unterschrift des Stadtkommandanten tragen. Kasernierungsscheine sind ungültig.
§ 2. Beschlagnahmen werden nicht von der Stadtkommandantur, sondern nur von der Wirtschaftskommission des Vollzugsrates vorgenommen. Die ausführenden Personen müssen einen Ausweis, versehen mit Bild, Stempel und Unterschrift der Wirtschaftskommission haben.
Verhaftungen und Haussuchungen erfolgen nur auf Befehl der Stadtkommandantur, der Kommission zur Bekämpfung der Gegenrevolution und dem Kommissariat für Polizeiwesen. Die ausführenden Organe müssen entsprechende Ausweise der Behörde mit Bild haben.
§ 3. Alle Personen, die sich durch Kauf, Diebstahl, Fälschung oder Unterschlagung falsche Ausweise verschaffen, werden vor dem Revolutionstribunal abgeurteilt. Todesstrafe ist zulässig.
Plünderer oder Personen, die sich unrechtmäßig in Besitz fremden Eigentums setzen, werden gleichfalls dem Revolutionstribunal zur sofortigen Aburteilung zugeführt. Nur bei besonderen Umständen kann von Todesstrafe abgesehen werden.
§ 4. Meldungen über Einbrüche, Plünderungen oder unrechtmäßige Haussuchungen sind sofort telefonisch unter Nr. 27650 oder 27651 an die Stadtkommandantur zu richten oder der nächsten Sicherheitswache in der Polizeistation des Bezirkes mitzuteilen.
München, den 25. April 1919.
Maehrer, Stadtkommandant.