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Münchener Stadtbuch

XXIV. Die Frauenkirche

1468-1488

24. November 1271 die Errichtung einer zweiten Pfarrei. Die betreffende Stelle in dieser Urkunde lautet:

Da die Taufgemeinde der Kirche des heil. Petrus in München durch Gottes Gnade ins Unendliche angewachsen ist, so daß sie durch die Leitung eines einzigen Hirten ohne Gefahr der Seelen nur schwer kann regiert werden, und da überdieß der Begräbnißplatz dieser Kirche so eng ist, daß er zur Bestattung der Leichen nimmer hinreicht, so haben Wir nach weiser Berathung und frommer Erwägung,* Gehör gebend den andächtigen Bitten jenes Volkes, die genannte Kirche des heil. Petrus mit ihrer Gemeinde in zwei Pfarreien zum gemeinsamen Wohle der Bürger zu theilen beschlossen mit einer von rechtlichen Männern zu bestimmenden Ausscheidung des Volkes, der Zehenten und des Vermögens, so daß die Kirche der heiligen Maria, welche bis dahin eine einfache Kapelle gewesen, nun einen gesetzmäßigen, Residenz haltenden, mit allen Pfarrrechten versehenen Vorstand habe und eine eigene und ewige Begräbnißstätte gleich einer Mutterkirche besitze. Beide Pfarrer sollen aber Residenz halten, Gastfreundschaft halten nach dem Maße ihres Vermögens, und jeder zwei Gesellpriester halten zur Aushilfe in der Seelsorge, sowie einen Knabenschulmeister."

Als Gränzlinie beider Pfarreien wurde die Kausingergasse bestimmt.

Pabst Gregor X. bestätigte durch zwei Breven im Jahre 1273 diese bischöflichen Bestimmungen.

Es war bereits die Erbauung einer neuen Pfarrkirche ins Werk gesetzt, und wurde dieselbe am Vorabend des St. Katharinentages (1273?) vom Bischofe Konrad II.

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