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München und seine Bauten

Städtische Bauten

Gebäude für Erziehung und Bildung

3. Gebäude für Erziehung und Bildung
Baurat Robert Rehlen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Stadtgemeinde München die Gebäude für den Volksschulunterricht bereitzustellen, ebenso hat sie für die Unterrichtsräume der Fortbildungsschulen zu sorgen, wobei sie von der Kreisgemeinde Oberbayern durch Geldmittel mit Rücksicht darauf unterstützt wird, das; zu den Fortbildungsschülern auch Angehörige anderer Gemeinden treten. An Mittelschulen hat die Stadtgemeinde — und zwar freiwillig — je eine Handelsschule für Knaben und Mädchen, eine Frauenarbeitsschule und eine Höhere Töchterschule errichtet, eine zweite Höhere Mädchenschule ist im Bau begriffen.

Die Münchener Volksschulen sind in der Regel Konfessionsschulen,nur zweiSimultanschulen sind innerhalb des älteren Stadtgebietes vorhanden. Die ursprünglichen, in der Altstadt vorhandenen Schulgebäude sind längst verschwunden. Die noch bestehenden älteren Schulanlagen wurden im Laufe der letzten Jahre zum großenTeil durch Erweiterungsbauten ergänzt und schultechnisch und hygienisch, soweit immer möglich, verbessert. An Neubauten bedarf die Stadt bei dem dermaligen Bevölkerungsstand jährlich etwa eineinhalb neuer Volksschulgebäude von dem üblichen Umfang einer Doppelschule für Knaben und Mädchen mit zusammen etwa 30 Klassen. Dieser Umfang mit den zugehörigen Ergänzungsräumen an Turnhallen, Oberlehrerzimmer, Lehrmittelzimmer, Schulbad, Hausmeisterwohnung usw. bildet den festen Teil des Schulhausbauprogramms. Dasselbe erweitert sich durch jenen Raumbedarf, welcher durch Einführung des achten Schuljahres anfällt. Hierzu gehören Räume für den Handfertigkeitsunterricht der Knaben und den hauswirtschaftlichen Unterricht der Mädchen. Entsprechend der geringeren Anzahl der achten Klassen sind solche Räumlichkeiten nicht in allen Neubauten erforderlich. Das Bauprogramm der Neubauten erfährt eine weitere Vergrößerung ferner dadurch, daß noch Räume nötig werden für Knaben- und Mädchenhorte zur Beaufsichtigung schulpflichtiger Kinder außerhalb der Unterrichtszeit, dann Räume für Kindergärten zur Beaufsichtigung und Unterweisung von Kindern, die noch nicht im schulpflichtigen Alter stehen, endlich werden häufig Raumgruppen für die Armenpflege gewünscht.

Bei besonderen Verhältnissen einzelner Schulbezirke entstehen auch Schulkörper von der eineinhalbfachen Größe der Normalschule.

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