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18. Johann Adlzreiter von Tettenweis

Adlzreiter von Tettenweis
Johann Adlzreiter von Tettenweis
Bildrechte: Gemeinfrei (Wikipedia)
Adlzreiter von Tettenweis Johann
55. Adlzreiter von Tetten

Johann Adlzreiter von Tettenweis (* 2. Februar 1596 in Rosenheim; † 11. Mai 1662) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Adlzreiter wurde als Sohn eines Nestlermeisters in Rosenheim geboren. Nach dem Abschluss des Jesuitengymnasiums in München 1615[1] studierte er an der Universität Ingolstadt Rechtswissenschaften. 1617–1618 war er als Schreiber am Landgericht Pfaffenhofen tätig, da seine Eltern sein Studium nicht mehr finanzieren konnten. Daraufhin nahm ihn der Ingolstädter Professor Kaspar Denich als Famulus in sein Haus auf und verschaffte ihm so die Möglichkeit, sein Studium zu beenden. 1622 erreichte er den Abschluss mit einer Arbeit über die Rechte des Fiskus, die er dem Herzog Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg widmete, der ihn durch einen Wappenbrief belohnte. Danach war er in Straubing als Rechtsanwalt tätig, bis er 1625 von Kurfürst Maximilian I. zum Hofkammerrat berufen wurde. Als Vertrauter des Kurfürsten wurde er noch im selben Jahr Revisionsrat, 1638 Leiter des Geheimarchivs und erhielt 1639 Sitz und Stimme im geheimen Rat.

1650 wurde ihm die Kanzlerschaft verliehen und er erhielt einige Lehnsgüter in Niederbayern. Nach einem von ihnen nannte er sich nun „von Tettenweis“. Nach dem Testament des Kurfürsten wurde er 1651 als Mitglied des Rates bestimmt, der bis zur Volljährigkeit des Kronprinzen Ferdinand Maria die Vormundschaft und Regierung innehatte.

Adlzreiter war mit der Tochter eines Straubinger Regierungsrates, Euphrosine Gebhard, verheiratet und hatte 14 Kinder. Begraben liegt er in der Karmeliterkirche zu München.

Quelle: Wikipedia

Lebensdaten ( - )
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Straßenbenennung

Adlzreiterstraße 
2. Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt (Am Schlachthof)

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Haus Falkeneck