Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Geboren | 21.7.1890 [Bad Aibling] |
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Gestorben | 23.6.1944 [Waldbach, Steiermark] |
Beruf | Soldaten |
Eduard Wohlrath Christian Dietl war ein deutscher Offizier, zuletzt Generaloberst im Zweiten Weltkrieg sowie Kommandeur von Gebirgsjägertruppen an verschiedenen Kriegsschauplätzen.
Er starb bei einem Flugzeugabsturz, als er sich auf dem Weg zu einer Besprechung auf dem Berghof befand.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war immer noch Kasernen der Bundeswehr nach dem Nazi-Verbrecher (Schlächter von Narvik) und Straßen benannt. Nach einer öfentlichen Diskussion wurden die Kaseren und Straßen umbenannt.
Der CSU-Abgeordnete Kurt Rossmanith äußerte sich dazu: „Generaloberst Dietl war und ist für mich auch heute noch Vorbild in menschlichem und soldatischem Handeln.“
Eduard Wohlrath Christian Dietl war ein deutscher Offizier, zuletzt Generaloberst im Zweiten Weltkrieg sowie Kommandeur von Gebirgsjägertruppen an verschiedenen Kriegsschauplätzen.
Dietls rassistische Gesinnung, so Jakob Knab, zeige seine „sehr ernste Mahnung an die Vorgesetzten aller Dienstgrade“, in der er kurz vor Weihnachten 1942 die allgemein geltenden Bestimmungen über die Heirat deutscher Soldaten mit Frauen aus nordischen Staaten verschärfen wollte (siehe hierzu auch Tyskerbarn und Lebensborn § Norwegen). Er lehnte Ehen deutscher Soldaten mit Norwegerinnen kategorisch ab, zum einen, weil „es sich […] nur um recht geringwertige Vertreterinnen der Nachbarvölker“ und um „rassisches Treibholz“ handele, zum anderen, weil in der Heimat „Hunderttausende frischer deutscher Mädels und leider auch zahlreiche junge Kriegerwitwen auf unsere heimkehrenden Soldaten“ warten würden.
Dietl galt als sehr volkstümlich; das gute Verhältnis zu seinen Untergebenen wurde von der Propaganda stark herausgestellt. Deswegen wurde er ohne Zweifel einer der populärsten deutschen Heerführer und der „NS-Mustergeneral“.
Anhand von mehreren Vorfällen sind Dietl die Beteiligung an Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachgewiesen worden: Der erste betrifft die Weitergabe des „Kommissarbefehls“, der im Juni 1941 auf Initiative der Heeresführung ausgearbeitet worden war. Unverblümt hatte Hitler in einer Rede am 30. März 1941 kriegsverbrecherisches Vorgehen gegen die UdSSR gefordert; er hatte erklärt, das Heer müsse in diesem „Kampf zweier Weltanschauungen […] von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abrücken“. Über das Gebirgs-Korps Norwegen unter Generaloberst von Falkenhorst wurde der Befehl auch an General Dietl weitergegeben und dort bekannt gemacht. Auch im Befehlsbereich von Dietls 20. Gebirgs-Armee wurden Kriegsgefangene zur Erschießung an den berüchtigten Sicherheitsdienst (SD) weitergegeben. Diese Morde waren von 1968 bis 1978 Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Es kam zwar, weil die Taten nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, zu keiner Verurteilung, am Tatbestand selbst hatte die Staatsanwaltschaft jedoch keine Zweifel.
Der zweite Tatbestand betrifft die als „Konzentrationslager für die Wehrmacht“ bezeichneten Feldstraflager in Finnland und Nordnorwegen. In Norwegen ließ Dietl Rückzugswege bauen. Dabei wurden Einheiten von Strafgefangenen („Moorsoldaten“ aus den Emslandlagern) der Organisation Todt eingesetzt. Weitere Einheiten wurden im Fort Zinna/Torgau aufgestellt; es waren Arbeitssklaven aus den Feldstraflagern I und II in Finnland und Norwegen, für die Generaloberst Dietl truppendienstlich verantwortlich war. Diese Feldstraflager waren die militärische Variante der Vernichtung durch Arbeit. Zum sogenannten Bewährungsprogramm gehörte der Fußmarsch von Rovaniemi nach Petsamo am Eismeer, auf dem immer wieder zu schwache Strafsoldaten mit Genickschüssen getötet wurden. Hier kam es ab Sommer 1942 in Finnland und Nordnorwegen zu willkürlichen Erschießungen und sadistischen Misshandlungen an deutschen Strafsoldaten durch Wachpersonal der Wehrmacht. Dietl selbst droht in einer Ansprache am 16. Juni 1942 mit der Ermordung der Strafsoldaten, wenn sie bei den Märschen nicht mitkommen sollten.Quelle: Wikipedia
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