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Frühe bayerische Adelsgeschlechter

Titel Frühe bayerische Adelsgeschlechter
Autor:in Bahnmüller WilfriedGoldner Johanne
Verlag Pannonia Verlag
Erscheinung 1985
Seiten 48
ISBN/B3Kat B0039PC5OM
Kategorie Herrscher 
Serie Pannonia (123)
Suchbegriff Adelsgeschlechter 
Regierungsbezirk Oberbayern

Vom frühen Mittelalter an waren Kirche und Adel die Träger der Kultur. Seit dem Ausgang des 13. Jahrhunderts trat das Patriziat der Städte hinzu. In einem stolzen Kulturehrgeiz wetteiferten die drei Stände miteinander und verstanden sich als Schirmherren der Künste. Auf einem historischen Atlas wimmelt es von kirchlichen und weltlichen Territorien. Wie ein bunter Fleckerlteppich sieht die Landkarte von Bayern vor 1806 aus. Da sind die Bistümer FIreising, Augsburg, Eichstätt, Regensburg, Passau, Bamberg, Würzburg; die Abteien: Kempten, Lindau, Gutenzell. Roggenburg, Ottobeuren, Irsee, Ursberg, St. Emmeram, Elchingen, Kaisheim, Roth; die Propsteien: Berchtesgaden, Wettenhausen; die Fürstentümer: Hohenlohe, Leiningen, Oettingen, Mindelheim, Thurn und Taxis, Waldburg, Löwenstein-Wertheim, Schwarzenberg, Fugger; die Markgrafschaften: Ansbach, Bayreuth; die Grafschaften: Castell, Schönborn, Eglofs, Königsegg, Ortenburg, Seinsheim, Pappenheim, Giech; die Reichsstädte: Memmingen, Kempten, Lindau, Kaufbeuren, Augsburg, Nördlingen, Rothenburg, Bopfingen, Weißenburg, Dinkelsbühl, Windsheim, Schweinfurt, Nürnberg, Regensburg. Alle diese größeren oder kleineren Territorien schmolzen 1806 zu einem neuen Königreich Bayern zusammen, ausgenommen Waldburg und Königsegg, die an Württemberg fielen. - Der landesherrliche Hochadel bildete sich im Jahrhundert nach Karl dem Großen heraus. Die Adelsgeschlechter, die Fürstenrang gewannen, profilierten sich endgültig unter den Staufern. Im 13. Jahrhundert besaßen die Fürsten und der Hochadel bereits so viele Hoheitsrechte, daß sie die grundherrliche Gewalt zur landesherrlichen selbständigen Landeshoheit ausbauen konnten. Der alte Adel bildete den vornehmsten Stand, während der niedere Adel aus der Schicht der Gemeinfreien hervorging. Könige, geistliche oder weltliche Grundherren betrauten Untertanen mit Aufgaben bei Hof und überließen ihnen einflußreiche Ämter. Sie erhielten Dienstlehen und stiegen als Ministerialen in den niedrigen Adelsstand auf. In die Reihen der souveränen Landesherren wurden im Laufe der Zeit Ministeriale aus alten Geschlechtern aufgenommen und, als Sonderfall, die Fugger.