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  • Reichsfluchtsteuer – Enteignung jüdischer Emigranten

    Mit der Neuregelung der Reichsfluchtsteuer wurde die Freigrenze von 200.000 auf 50.000 Reichsmark gesenkt, wodurch deutlich mehr jüdische Emigranten bei ihrer Ausreise zur Zahlung verpflichtet wurden. Das Gesetz diente faktisch der Teilenteignung und Abschöpfung jüdischen Vermögens. Es war ein Mittel des NS-Staates, jüdische Flucht wirtschaftlich zu bestrafen und zu kontrollieren.


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