Geschichte


Suchen nach: Geschwindigkeitsbeschränkung


  • Tempo 50 innerorts
    title=

    In deutschen Städten gilt innerorts eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Regelung entstand aus der Notwendigkeit, die stark steigende Zahl von Verkehrsunfällen einzudämmen und Fußgänger wie Radfahrer besser zu schützen. Mit der wachsenden Motorisierung der Nachkriegszeit zeigte sich, dass unbegrenztes Tempo in dicht besiedelten Gebieten zu riskant war. Das Limit wurde zu einer grundlegenden Maßnahme der Verkehrssicherheit. Bis heute bildet es die Basis, auch wenn vielerorts zusätzlich niedrigere Grenzen gelten.


Deutschland
Friedrich Ebert
(Reichspräsident
1919-1925)
Dr. Walter Simons
(Reichspräsident (kommißarisch)
1925-1925)
Paul von Hindenburg
(Reichspräsident
1925-1934)
Wilhelm Marx
(Reichskanzler
1923-1925)
Hans Luther
(Reichskanzler
1925-1926)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Karl Scharnagl (1925-1933)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)

Geschichte
Kunstgeschichte
München

Bayern - Territoralentwicklung 1789 bis heute