Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
In deutschen Städten gilt innerorts eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Regelung entstand aus der Notwendigkeit, die stark steigende Zahl von Verkehrsunfällen einzudämmen und Fußgänger wie Radfahrer besser zu schützen. Mit der wachsenden Motorisierung der Nachkriegszeit zeigte sich, dass unbegrenztes Tempo in dicht besiedelten Gebieten zu riskant war. Das Limit wurde zu einer grundlegenden Maßnahme der Verkehrssicherheit. Bis heute bildet es die Basis, auch wenn vielerorts zusätzlich niedrigere Grenzen gelten.