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  • Anerkennung der NS-„Euthanasie“-Opfer

    Der Deutsche Bundestag erkennt die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programme und Zwangssterilisationen als Verfolgte des NS-Gewaltregimes an. Damit würdigt er eine der letzten bislang nicht vollständig anerkannten Opfergruppen. Die Entscheidung ist ein bedeutender Schritt zur historischen Gerechtigkeit und zur vollständigen Anerkennung des Leids im nationalsozialistischen Gesundheitsterror.


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