Geschichte


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  • Ausgangssperren für Juden

    Jüdinnen und Juden wird eine nächtliche Ausgangssperre auferlegt. Im Winter dürfen sie sich zwischen 20 und 6 Uhr, im Sommer zwischen 21 und 5 Uhr nicht außerhalb ihrer Wohnung aufhalten.


Deutschland
Trajan
(Kaiser
98-117)
Kirchenstaat
Evaristus (Hl.) (97-105)