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Herzog Albrecht IV. erläßt in der Brauordnung ein weitergehendes Reinheitsgebot für Bier, das als Zutaten nur Gerste, Hopfen und Wasser erlaubte.
Im Jahr 1506 erließ Albrecht IV., Herzog von Bayern, das Primogeniturgesetz in München. Dieses Gesetz legte fest, dass künftig nur der erstgeborene männliche Nachkomme das Herzogtum erben sollte. Ziel war es, die Zersplitterung des Herrschaftsgebiets zu verhindern und die territoriale Einheit Bayerns zu sichern. Das Primogeniturgesetz stärkte die politische Stabilität und die Kontinuität der Herrschaft im Hause Wittelsbach.
Herzog Albrecht IV, der Weise sirbt im dreiundsechzigsten Jahre seines Lebens und dem dreiundvierzigsten seiner Regierung.