Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Titel | Belagerungszustand |
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Zeit | 7.4.1919 |
Ort | München |
Lat/Lng | 0 - 0 |
Kategorie | Plakat Revolution 1918/19 |
Suchbegriff | Plakat |
Belagerungs-Zustand.
Für den Bereich des Ersten Armee-Korps
wird bis auf Weiteres der
Verschärfte Belagerungs-Zustand verhängt.
Zusammenrottungen und Demonstrationen sind strengstens verboten.
Wer tätlich gegen die Vertreter der Räte-Republik vorgeht, wer plündert, raubt oder stiehlt, wird erschossen.
Nach 11 Uhr abends hat sich niemand außerhalb seiner Wohnung zu befinden.
Ausweise, die durch vorstehende Bestimmungen erforderlich werden, erstellt für München die Stadtkommandantur (Armeemuseum, Hofgarten), für die auswärtigen Garnisonen der Garnisons-Älteste in Verbindung mit dem Garnisons-Rat, in allen anderen Orten der Arbeiter- bezw. Bauern-Rat.
München, den 7. April 1919.
Das General-Kommando:
Der Korpsstab: Zitter.
Der Regierungsvertreter: I. V.: Moser.
Druck von Mitter & Söhne in München