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Belagerungszustand

Historische Ansicht: Belagerungszustand

Original


Titel Belagerungszustand
Zeit 7.4.1919
Ort München
Lat/Lng 0 - 0
Kategorie Plakat Revolution 1918/19
Suchbegriff Plakat

Belagerungs-Zustand.

Für den Bereich des Ersten Armee-Korps

wird bis auf Weiteres der

Verschärfte Belagerungs-Zustand verhängt.

Zusammenrottungen und Demonstrationen sind strengstens verboten.

Wer tätlich gegen die Vertreter der Räte-Republik vorgeht, wer plündert, raubt oder stiehlt, wird erschossen.

Nach 11 Uhr abends hat sich niemand außerhalb seiner Wohnung zu befinden.

Ausweise, die durch vorstehende Bestimmungen erforderlich werden, erstellt für München die Stadtkommandantur (Armeemuseum, Hofgarten), für die auswärtigen Garnisonen der Garnisons-Älteste in Verbindung mit dem Garnisons-Rat, in allen anderen Orten der Arbeiter- bezw. Bauern-Rat.

München, den 7. April 1919.

Das General-Kommando:

Der Korpsstab: Zitter.

Der Regierungsvertreter: I. V.: Moser.

Druck von Mitter & Söhne in München

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