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München und seine Bauten

Stadterweiterung und Staffelbauordnung

Stadterweiterung

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Forum an der Prinzregentenstraße

linienpläne, und zwar zum Unterschied von dem früheren Verfahren unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte, unter gleichzeitiger und selbstverständlicher Wahrung künstlerischer Grundsätze: tunlichste Beachtung der Niveauverhältnisse, der vorhandenen Besitzgrenzen und Wege; Bemessung der Straßenbreiten nach der künftigen Verkehrsbedeutung der Straßen und nach der voraussichtlichen Bebauung, also Scheidung in Berkehrsstraßen von größerer und geringerer Bedeutung und in Wohnstraßen; Schaffung von möglichst rechtwinkligen Bauplätzen.

Diese Pläne erregten zunächst manchen Widerspruch, insbesondere weil in ihnen nicht mehr die gerade Linie um jeden Preis herrschte, sondern vielmehr die sanft und natürlich gekrümmte Linie da, wo sie begründet erschien, auftrat. Diese oft heftigen Einwendungen verstummten jedoch nach und nach, und heute besteht wohl kein ernsthafter Widerspruch mehr.

München darf als die erste Stadt des Reiches gelten, die in solch ausgedehntem Maße Erweiterungspläne durch einen beamteten Architekten aufstellen ließ.

Daß diese Pläne in der Folge eine Durch- und Umarbeitung erfuhren und heute noch erfahren, ergibt sich aus dem ständigen Wechsel der Bedürfnisse. Einen weiteren Anlaß hierzu gab auch die Ministerialentschließung vom Jahre 1898, die verlangte, daß von jedem mit Baulinien zu versehenden Gebiet mindestens 5 Prozent als Grünflächen liegen bleiben müssen. Dabei bedingen die Notwendigkeit, alle Besitzer möglichst gleichmäßig heranzuziehen, und der Mangel eines Zusammenlegungsgesetzes häufig eine umständliche Ueberarbeitung der früheren Baulinienprojekte. Dieser Mangel einer gesetzlichen Handhabe macht es natürlich bei klein verteiltem Besitz nicht möglich, größere zusammenhängende Grünflächen zu sichern; insbesondere Flächen

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