Straße Schüleinstraße
Signatur DE-1992-STRA-40-55
Archivalie Straßenbenennungen
Dokument Umbenennung der Schüleinstraße und des Schülein-Platzes
 
DE-1992-STRA-40-55

München, 23.9.33.

Betreff: Umbenennung der Schüleinstrasse und des Schülein-Platzes.

An die Nationalsozialistische Stadtrat-Fraktion
z.H. des Herrn Fraktions-Vorsitzenden Stadtrat Weber.

Auf meinen Besichtigungsfahrten sämtlicher städtischen, gärtnerischen Anlagen und Plätze mit Herrn Dir. Multerer, musste ich feststellen, dass in Berg am Laim sowohl eine Strasse, als auch ein Platz nach dem Juden Kommerzienrat Joseph Schülein benannt sind.

Im Stadt-Adressbuch ist hierzu wie folgt vermerkt:
”Kommerzienrat Joseph Schülein. bekannt durch seine wohltätigen und gemeinnützigen Stiftungen.”

Schülein war Hauptaktionär und Aufsichtsrat-Vorsitzender der Löwenbrauerei und bei seinem nicht unbeträchtlichen Einkommen und grossem Vermögen, dürfte es wohl nicht als besonderes Verdienst anzurechnen sein, wenn er von diesen Geldern wieder einen kleinen Bruchteil der Allgemeinheit für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellte. Meines Erachtens war dies sogar seine Pflicht, nachdem er ja gerade aus den Schichten des arbeitenden Volkes sein Geld bezog, da in Bayern das Bier in erhöhterem Masse Volksgetränk ist, als in anderen Teilen Deutschlands.

Ausserdem hat meines Wissens gerade Schülein dafür gesorgt, dass der grösste Teil der Landbrauereien Bayern's (mehrere 1000 Betriebe) durch die Löwenbrauerei aufgekauft wurden. Sämtliohe aufgekauften Betriebe wurden sofort geschlossen, wodurch die in Bayern blühende Land - Bier - Industrie Vollständig vernichtet wurde. Die daraus sowohl für die einschlägige Jndustrie und das Handwerk, als auch für den Arbeitslosenmarkt entstandenen und zugefügten Schäden sind gar nicht zu übersehen. Aus diesem Grunde besteht also absolut keine Veranlassung, Joseph Schülein durch Benennung einer Strasse und eines Platzes nach seinem Namen zu ehren.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

„Da Kommerzienrat Joseph Schülein keine besonderen Verdienste, weder in sozialer Hinsicht, noch um die Stadtgemeinde München im Besonderen, nachgewiesen werden können und somit keine Veranlassung besteht, dass in einem nationalsozialistischen Staate eine Strasse und ein Platz nach einem Juden benannt werden, stelle ich den Antrag, dass die Schüleinstrasse und der Schülein-Platz in Berg am Laim umbenannt werden.“

Stadtrat Holzmüller