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Hamborn ist ein Stadtbezirk der kreisfreien Stadt Duisburg in Nordrhein-Westfalen. Er umfasst die Stadtteile Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Obermarxloh und Röttgersbach und hat 76.144 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2016) auf einer Fläche von 20,84 km². Bis zum Zusammenschluss mit dem Stadtkreis Duisburg im Jahr 1929 zu Duisburg-Hamborn war Hamborn ein selbständiger Stadtkreis und zählte damals zu den 40 größten Städten Deutschlands.
Erwähnt wird der Ort Hamborn bereits um 962 als Havenburn, was so viel wie „Viehtränke“ bedeutete. Namensgeber war ein am heutigen Standort der Abtei St. Johann gelegener Gutshof Havenburen. Diesen Landbesitz schenkte im Jahre 1136 der Edle Gerhard von Hochstaden dem Kölner Erzbischof mit der Auflage, dort ein Prämonstratenserkloster zu errichten. Die Klostergründung selbst erfolgte durch die Abtei Steinfeld in der Eifel. Die Siedlung und die benachbarten Bauerschaften gehörten zum Herzogtum Kleve und kamen mit diesem 1614/1666 an Brandenburg/Preußen. Anfang des 19. Jahrhunderts war Hamborn eine kleine Ortschaft innerhalb der Bürgermeisterei Holten im Landkreis Dinslaken, ab 1823 Landkreis Duisburg und ab 1873 Landkreis Mülheim an der Ruhr. 1886 wurde Hamborn Teil der Bürgermeisterei Beeck und kam mit ihr 1887 zum neugebildeten Landkreis Ruhrort, der nach Ausscheiden von Ruhrort und Meiderich 1909 wieder in Landkreis Dinslaken umbenannt wurde.
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Straßenname | Hamborner Platz | ||||||||||||
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Benennung | Erstnennung - | 7.10.1932 Aufhebung | ||||||||||||
Rubrik | Geografie | ||||||||||||
Kategorie | Stadt | ||||||||||||
Geo |
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Benennung | Erstnennung - | 7.10.1932 Aufhebung |
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Straßenverlauf | Platz am Nordostende der Havener Straße |
Aufhebung | Änderung der Baulinie |
Datum | Quelle | A |
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07.10.1932 | Straßenbenennungen 1932 Beschluß des Stadtrats vom 7. Oktober 1932 DE-1992-STRA-40-53 Straßenbenennungen 1932 - 0 Referat VII -> |
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