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Hugo Grotius (niederländisch Huigh oder Hugo de Groot; * 10. April 1583 in Delft, Niederlande; † 28. August 1645 in Rostock) war ein politischer Philosoph, reformierter Theologe, Rechtsgelehrter und früher Aufklärer.
Grotius gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des Völkerrechts der Aufklärung.
Grotius, der als „Vater des Völkerrechts“[4] bezeichnet wurde, zählt zu den wesentlichen Gründerpersönlichkeiten des internationalen Rechts, ist aber nicht der einzige: viele seiner Gedanken finden sich auch bei den Thomisten Francisco de Vitoria und Francisco Suarez der Schule von Salamanca. Grotius half durch seine klare und umfassende Zusammenstellung, durch die fortschrittliche Betonung des Naturrechtsgedankens und schließlich durch seinen europaweiten Ruf allerdings sehr, den Gedanken eines Völkerrechts, das nicht notwendigerweise gleich ein Kriegsrecht ist, zu verbreiten.
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Straßenname | Grotiusstraße |
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Benennung | Erstnennung - | 1964 Aufhebung |
Rubrik | Personen |
Kategorie | Jurist Rechtsgelehrter Staatsmann Theologe |
Person | Grotius Hugo |
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geboren | 10.4.1583 [Delft] |
gestorben | 28.8.1645 [Rostock] |
Kategorie | Jurist Rechtsgelehrter Staatsmann Theologe |
Nation | Niederlanden |
Konfession | reformiert |
GND | 118542702 |
Leben |
Hugo Grotius (niederländisch Huigh oder Hugo de Groot; * 10. April 1583 in Delft, Niederlande; † 28. August 1645 in Rostock) war ein politischer Philosoph, reformierter Theologe, Rechtsgelehrter und früher Aufklärer. Grotius gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des Völkerrechts der Aufklärung. Grotius, der als „Vater des Völkerrechts“[4] bezeichnet wurde, zählt zu den wesentlichen Gründerpersönlichkeiten des internationalen Rechts, ist aber nicht der einzige: viele seiner Gedanken finden sich auch bei den Thomisten Francisco de Vitoria und Francisco Suarez der Schule von Salamanca. Grotius half durch seine klare und umfassende Zusammenstellung, durch die fortschrittliche Betonung des Naturrechtsgedankens und schließlich durch seinen europaweiten Ruf allerdings sehr, den Gedanken eines Völkerrechts, das nicht notwendigerweise gleich ein Kriegsrecht ist, zu verbreiten. |
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